Wofür wir kämpfen

Wofür wir kämpfen

Kurze Vorgeschichte:

Strom soll über Windparks in der Nordsee produziert und von Emden (Nordsee) bis Weißenthurm über Neuss - Reuschenberg, transportiert werden.

Wir sind für dieses Vorhaben !!!!!

Nach dem Willen von RWE und deren Tochterfirma Amprion soll dieser Strom mit 57 m hohen Masten überirdisch verlegt werden , das heißt, dass die vorhandene kleinere 220 KV Hochspannungs freileitung (32,50 Meter hoch) durch eine neue höhere 380 KV Höchstspannungsfreileitung (57 Meter hoch) ersetzt werden soll.

Wir sind gegen dieses Vorhaben !!!!!

Wir möchten das die neue Leitung, gem. HGÜ (Hochspannungs gleichstromübertragung) oder HVDC Light® (ist ein modernes Übertragungssystem, entwickelt um Strom unterirdisch oder unter Wasser auch über lange Strecken zu übertragen), unterirdisch verlegt werden soll und natürlich nach dem neuesten Stand der Technik. Laut HGÜ gehen auf 1.000 Km nur ca. 2% - 5 % Energie verloren. Oberirdische Verlegungen sind Steinzeittechniken, hier gehen beim Stromtransport ca. 10% - 20 % der Energie verloren.

Nach Meinung von RWE - Amprion sind die Kosten für eine Erdverkabelung zu hoch. Ein Kilometer oberirdisch verlegte Höchstspannungsfreileitung kostet ca. 500.000 €. Ein Kilometer unterirdisch verlegte Höchstspannungsleitung kostet ca. 3.000.000 €. Der ehemalige Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und damalige Ministerpräsident von Niedersachsen, Herr Christian Wulff , hat ein neues Gutachten in Auftrag gegeben und darin wurde festgestellt, dass sich die Kosten für einen Kilometer unterirdische Verlegung lediglich auf das doppelte, nicht aber wie RWE - Amprion argumentieren auf das sechsfache, belaufen.

Dies beudetet, für einen 4 Personen Haushalt, das sich die Kw/H um 0,004 Cent verteuern würde . Dies wären im Jahr ca. 0,53Cent, im ungünstigten Fall 3,85 Euro an  Mehrkosten. Wir sind der Meinung, das diese Kosten der RWE-Tochter  Amprion aufgelastet werden sollen, da dies zumutbar ist.

Detalierte Beschreibung der Kosten siehe im Hauptmenü unter:

Kosten der Erdverkabelung

In Niedersachsen werden laut Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), in Kraft seit dem 26.08.2009, vier Pilotprojekte genehmigt, in Nordrhein Westfalen leider kein einziges, hier will man von Fall zu Fall entscheiden, dies teilte uns Frau Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW Christa Thoben in ihrem Schreiben vom 27.04.2009 mit.

Ziel der Bürgerinitiative:

ist die unterirdische Verlegung der neuen und alten bereits vorhandenen 380 KV Höchstspannungsfreileitung um die Gefahren durch Elektrosmog, in Zusammenhang mit dem erhöhten Krebsrisiko, hier besonders für unsere Kinder möglichst zu verhindern.

Wir fordern die Einhaltung des § 35 Baugesetzbuch (in Verbindung mit dem EnLAG), in dem gesetzlich vorgeschrieben wird, das solche Höchstspannungs freileitungen in sensiblen Gebieten mindestens 200 m von einer Wohnbe bauung entfernt sein müssen. Hier sind die Masten lediglich 40 -50 m von der Wohnbebauung entfernt , in einem kleinen Neubaugebiet, verlaufen die Leitungen sogar direkt über die Wohnbebauung.

Deshalb fordern wir, wie im Gesetz EnLAG vom 26.08.2009 Artikel 2,§2, Abs. 2 Ziff.1 vorgesehen, mindestens eine Teilverkabelung auf 3 Km Länge.

Die Bundesnetzagentur hat uns am 2.02.2012 aufgerufen ein Positionspapier zu erarbeiten .

Unser Positionspapier bezieht sich auf den Themenkomplex "Freileitungen und Erdkabel "

Positionspapier der Bürgerinitiative „Pro-Erdkabel-Neuss-Reuschenberg“

1. Wir fordern die Verlegung von Erdkabel in „sensiblen Bereichen“ analog „ § 2 Abs.2 Zif.1 EnLAG“

- Sensible Bereiche (ungenügender Abstand zur Wohnbebauung) gibt es nicht nur in den vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Pilotprojekten. Eine Schlechterstellung solcher Bereiche außerhalb dieser Pilotprojekte widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei gleichen Sachverhalten und signalisiert eine Diskriminierung dieser Betroffenen.
- Die von den Netzbetreibern behaupteten Mehrkosten bei Erdkabelverlegungen (1:4 bis 1:10) basieren allein auf einem Investitionskostenvergleich. Es wird ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich incl. aller Folgekosten gefordert, der von einer unabhängigen Institution erstellt werden muss. Schließlich hat die niedersächsische Landesregierung schon 2008 einen Faktor von nur 1 : 2,7 genannt (847. Bundesratssitzung v. 19.9.2008).

2. Wir fordern einen größeren Schutz vor Strahlenbelastung durch Absenkung der Grenzwerte im Zuge einer Novellierung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

- Vorhandene Studien bezüglich einer Risikoerhöhung für Leukämie im Kindesalter bei Werten über 0,3 – 0,4 Mikrotesla (s. UMID - 4.2011, S.62) müssen ernst genommen werden. Bis zum Beweis des Gegenteils sind die Grenzwerte im Sinne von Vorsorgemaßnahmen – wie in den meisten benachbarten Ländern - entsprechend zu reduzieren. Es ist unverantwortlich mit einer solchen Maßnahme abzuwarten, bis sich die Studien weiter erhärten.
- Bis zu einer Novellierung dürfen durch Planfeststellungsverfahren keine Fakten geschaffen werden.


Neuss, den 18.2.2012.

(Willi Traut) ( Dr. Heinrich Köppen ) ( Helmut Thetard )

Neuss, den 28.10.2013

An

Bundesnetzagentur

Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht

Postfach 8001

53105  Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fristgerecht wenden wir uns gegen den “Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2013“.

Alle Politiker, Netzbetreiber und sonstige involvierte Fachleute behaupten, dass der Netzausbau allein für die Energiewende, also den Ausbau der Nutzung regenerativer Energie notwendig sei. Auch Sie bekräftigen im Vorwort zu Ihrem Entwurf „das Ziel, die Netzlandschaft möglichst schnell für den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien zu rüsten“. Die Nord-Süd-Stromautobahn soll – so die bisherigen Aussagen, die uns erreicht hatten – einzig und allein zum Transport von Windenergie aus der Nordsee in den „bedürftigen“ Süden dienen.

Tatsache ist:

  1. Nach Ihren eigenen Ausführungen auf dem Dialogtag in Düsseldorf am 9.10.13 sind auch Anbindungen zur Einspeisung von Strom aus konventionellen Kraftwerken erforderlich, eine Aussage, die in dieser Deutlichkeit von „der Politik“ bisher nicht gemacht wurde. Der geplante Konverter im Raum Osterath dient ja wohl ausschließlich diesem Zweck.
  2. Die Bundesländer, vor allem auch die südlichen, betreiben ihre eigene Energiepolitik und bauen in großem Umfang Einrichtungen zur Erzeugung regenerativer Energien aus. Diese letztlich in ihrer Gesamtauswirkung nicht bekannten Maßnahmen  fließen nicht in den Netzentwicklungsplan ein und könnten dazu führen, dass die Nord-Süd-Stromautobahn überflüssig wird (siehe hierzu auch Ausführungen von Prof.Jarass).
  3. Inzwischen von der Industrie entwickelte Verfahren zur Durchleitung des Stroms per Erdkabel, die kostengünstiger als bisherige Verfahren sind, werden nicht geprüft.
  4. Es handelt sich also nicht um ein langfristiges Ausbaukonzept, sondern um einen übers Knie gebrochenen, aus der Not geborenen Ausbau, der mit aller Gewalt und ohne Verbesserungen für die betroffenen Bürger durchgeboxt wird. Eine gesundheitliche Vorsorge z.B. durch Anpassung der Werte der 26.VO zur Durchführung des BImSchG an die in vielen europäischen Ländern niedrigeren Werte wird nicht diskutiert. Stattdessen wird still und heimlich eine „Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren vom14.8.2013“ erlassen, die die  alten Werte fortschreibt.
  5. Was nutzen eigentlich hoch gepriesene Bürgerbeteiligungen und eine angebliche Diskussion auf Augenhöhe, wenn auf der anderen Seite über Gesetze - da natürlich ohne Bürgerbeteiligung - Fakten geschaffen werden, die jede weitere Diskussion in Beteiligungsverfahren abwürgen?

Wir fordern deshalb weiterhin:

  1. Überprüfung der Ausbaudringlichkeit unter Einbeziehung aller neuen industriellen Innovationen.
  2. Verlegung von Erdkabeln in allen sensiblen Bereichen (ungenügender Abstand zur Wohnbebauung) und nicht nur in den Pilotprojekten. Eine Schlechterstellung gegenüber den Pilotprojekten widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
  3. Größerer Schutz vor Strahlenbelastung durch Absenkung der Grenzwerte der Verordnung zur Durchführung des BImSchG im Sinne von Vorsorgemaßnahmen.
  4. Saubere Energie muss auch sauber transportiert werden.

Wie Sie auf dem Dialogtag in Düsseldorf ausführten, werden im Zuge der Überarbeitung des Entwurfs des Netzentwicklungsplans weitere Alternativlösungen geprüft. Wir wollen natürlich auch hierzu einen konstruktiven Vorschlag machen:

  1. Die jetzt schon vorhandenen Höchstspannungsfreileitungen werden, wie im Planfeststellungsverfahren zum EnLAG-Projekt im Bereich Reuschenberg vorgesehen, verschwenkt, um den Abstand zur Wohnbebauung zu erhöhen (siehe beigefügtes Planungsangebot).
  2. Die gleiche Trasse, sprich, die gleichen, so verschwenkten Freileitungs-Maste werden für die geplante Stromautobahn mit HGÜ-Leitungen genutzt.

gez. Willi Traut       gez. Dr. Heinrich Köppen          gez. Helmut Thetard

In Borken, Raesfeld und Legden werden  jeweils 4-5 Km lange Teilabschnitte von der Firma Amprion unterirdisch mit Drehstrom(VPE) verlegt.

Dieser Teil gehört zum Pilotprojekt Diele - Wesel

Siehe im  Hauptmenü unter: Pilotprojekte NRW

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