Bez.Regierung/Widerspruch und Begründung

Bezirks Regierung Düsseldorf

Erörterte Punkte und Vorträge bei der Erörterung „ zum Planfeststellungsverfahren 380kV-Leitung Osterath - Rommerskirchen“

kV Freileitung Bl, 4206, 4207

Osterath – Rommerskirchen am 20.5.2014

Erörterungsrelevante Punkte aus der Sicht der BI "Pro-Erdkabel-Neuss-Reuschenberg":

1. Abstandsforderung im Sinne von § 2 Abs. 2 EnLAG

Der Leitungsbau liegt in Reuschenberg unzweifelhaft in einem „sensiblen Bereich“ im Sinne von § 2 Abs. 2 Zif. 1 EnLAG. Dies wird auch von Amprion nicht bestritten. Amprion erklärt lediglich, dass es sich bei der Regelung im EnLAG nicht um einen allgemeinen Planungsgrundsatz handelt. Die Regelung sei ausschließlich getroffen worden, um Erdkabelstrecken im Rahmen der Pilotprojekte zu identifizieren. Die BI reklamiert dagegen eine Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1Grundgesetz, da kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt. Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt. Im Übrigen wird auf die im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW Zif. 8.2-3 verwiesen, die einen Abstand von 400 m für Bereiche fordert, die der Situation in Reuschenberg entsprechen.

2. Umweltverträglichkeitsprüfung

In wieweit ist das Urteil des BVerwG vom 17.12.2013 ( AZ 4 A 1.13 ) beim aktuellen Planfeststellungsverfahren berücksichtigt? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen hierzu vor?

3. Verlegung von Wechsel-Gleichstromleitungen

Die BI hat angekündigt, dass bei einer Verschwenkung der Trasse und Verlagerung um rd. 140 m nach Westen sowie der Verlegung von Gleichstrom- und Wechselstromleitungen auf die so verlagerten Masten ein Kompromiss gefunden wäre. Das bedeutet, dass

a) die Masten der 220 kV-Leitung, die sich teilweise auf den Wohngrundstücken befinden, umgehend abgebaut werden,

b) die jetzt dazu parallel verlaufende Leitung mit Ihren Masten ebenfalls abgebaut und verschwenkt wird wie oben dargestellt und für die vorgesehenen Leitungen der Stromautobahn mit genutzt werden.

Das bedeutet, dass zumindest im Bereich Reuschenberg letztlich nur noch eine Trasse verläuft.

gez. Willi Traut           gez. Dr. Heinrich Köppen               gez.  Helmuth Thetard

Sprecher                    Sprecher                                        Schriftführer

Bezirksregierung Düsseldorf

Pro Erdkabel Bürgerinitiative

Dahlienstraße 48 b

41466 Neuss

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath - Gohrpunkt (Bl. 4206) und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gohrpunkt - Rommerskirchen (Bl. 4207) der Amprion GmbH

Erörterungstermin

Amlagen: Teilnahmebestätigung - gegen Rückgabe -

1 Gegenäußerung

1 Infoschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlung der im oben genannten Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und erhobenen Einwendungen findet statt am:

Dienstag, den 20.05.2014

ab 10:00 Uhr

in der "Eventlocation Wetthalle"

Am Rennbahnpark 1

41460 Neuss

Einlass in den Saal ist ab 9:00 Uhr

Widerspruch und Begründung

An die
Regierungspräsidentin Frau Lütkes
Am Bonnershof 35
40190 Düsseldorf
Neuss, den 03.Juli 2012

Betrifft: Widerspruch gegen den geplanten Neubau einer (weiteren) 380 kV Höchstspannungsfreileitung zwischen Osterath – Gohrpunkt über Neuss - Reuschenberg Nr.15 (EnLAG) Siehe hierzu auch die 5 Punkte in unserer Begründung des Widerspruchbescheides.

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Lütkes,
hiermit legen wir Ihnen den auf anliegenden Unterschriftslisten begründeten Widerspruch von 787 besorgten Bürger/innen aus Neuss-Reuschenberg vor.

Diese sprechen sich nicht gegen den neuen „Windstrom aus der Nordsee über Stromautobahnen nach Süddeutschland“ aus, sondern nur gegen die Art und Weise des Stromtransportes im „sensiblen Bereich Neuss – Reuschenberg“ . Die modernste Windkrafttechnologie wird mit steinzeitlichen Mitteln (Höchstspannungsfreileitungen) transportiert, statt auf die neue Erdverkabelung, die nebenbei gesagt auch sehr viel weniger Gesundheitsrisiken birgt, zurückzugreifen .
Da unsere Wohngebäude nur ca. 50 Meter von der neuen geplanten Trasse entfernt stehen, fordern wir, dass im Planfeststellungsverfahren eine Erdverkabelung in Betracht gezogen wird, obgleich es in Nordrhein-Westfalen (noch) keine Pilotprojekte wie in Niedersachsen gibt.
Wir bitten Sie um Unterstützung, sich für ein Pilotprojekt in unserem Bereich einzusetzen, somit eine Erdverkabelung statt einer Höchstspannungsfreileitung in unserem „sensiblen Bereich Neuss –Reuschenberg“ möglich wird. Wissen wir doch um die gesetzlich vorgeschriebenen Entfernungen die bei unserer Wohnbebauung erheblich unterschritten werden. (Enlag §§ 34,35 BauGB 200 - 400 Meter)
Außerdem ist am 26.08.2009 das Gesetz – EnLAG - in Kraft getreten. Im §2 Abschnitt 2 Nr.1 & 2 und Begründung zum EnLAG Artikel 2 Absatz 2 §2 ist eine Teilerdverkabelung auf 3 km Länge möglich, wenn in unserem Bereich ein Pilotprojekt ausgewiesen werden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Traut                                                 Dr. Heinrich Köppen

Dahlienstrasse 48 b                                  Finkenstrasse 23
41466 Neuss am Rhein                             41466 Neuss am Rhein
Tel: 02131-461890                                   Tel. 02131-462300
Mobil: 01577-5304572                              Fax: 02131-316785
E-Mail: [email protected]                         E-Mail: [email protected]


Anlagen:
1. Übersichtskarte von Reuschenberg
2. Übersichtskarte der alten und neuen Trasse zur Wohnbebauung in Neuss-Reuschenberg

Die Sprecher der Bürgerinitiative Willi Traut und Dr. Heinrich Köppen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf

Reg. Präsidentin Frau Lütkes und Willi Traut

v.l.: Frau Ohde Bez.Reg, Frau Lütkes Reg. Präsidentin, Willi Traut BI, Dr. Heirich Köppen BI und Herr Hubert Bez. Reg.

Neuss,den 6.06.2012

Vertreter bei gleichförmigen Eingaben, gem. § 17 Vw VfG NRW
Widerspruch gegen den geplanten Neubau einer 380 KV Höchstspannungsfreileitung zwischen Osterrath – Gohr Punkt Bl. 4206 (Abschnitt Neuss Reuschenberg)
Az. 25.025.01.01-07/08

Begründung:

1. Der Leitungsneubau liegt in Reuschenberg in einem „sensiblen Bereich“ im Sinne von § 2 Abs. 2 Ziff. 1 EnLAG (ungenügender Abstand zur Wohnbebauung). Im EnLAG ist für solche Fälle in den Pilotprojekten eine Erdverkabelung vorgesehen. Eine Schlechterstellung des „Bereichs Reuschenberg“ widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Wegen der zu großen Nähe der Höchstspannungsfreileitung(en) zur Wohnbebauung müssen wir angesichts der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse mit Gesundheitsgefahren durch elektrische/ magnetische Felder für die an der geplanten Trasse lebenden und arbeitenden Menschen rechnen und diese ausschließen.

2. Die erheblichen Unterschreitungen der im EnLAG festgelegten Abstände von 200-400 m zu unserer Wohnbebauung bei den geplanten Freileitungen bergen neben den Gesundheitsgefährdungen auch physische Gefährdungen unserer Immobilien. Daraus erwachsen weitere erhebliche Wertminderungen der betroffenen Immobilien.

3. Wir sind durchaus für Stromleitungen zum Transport von regenerativer Energie aus dem Norden in den Süden, legen allerdings Wert auf Lösungen, die unsere Gesundheit und unser Eigentum achten. Wir sind der Meinung, und Fachleute bestätigen dies, dass eine Erdverkabelung mit HGÜ-Technik diese Gefahren vermeidet und technisch sowie ökonomisch vertretbar ist. Der Verlust von Energie bei Leitungen der jetzt vorgesehenen Art widerspricht den Klimaschutzbemühungen, da er durch sinnlose Mehrproduktion ausgeglichen werden muss.

4. Wir sehen auch, dass mit den Plänen, Gleichstromleitungen zu verlegen (Amprion - Ankündigung vom 29.05.2012 in der Netzsicherheitszentrale Pulheim bei Köln) eine neue Situation eintreten könnte. Insoweit greifen wir das uns beim „Runden Tisch des Umweltministers NRW“ gemachte Angebot der Fa. Amprion auf, eine Verschwenkung der Höchstspannungsfreileitung vorzunehmen (vgl. beigefügtes Planungsangebot ).Wir können uns durchaus vorstellen, dass eine Trasse , die den Abstand zu der Wohnbebauung vergrößert, und gleichzeitig eine Gleichstromleitung und eine Wechselstromleitung auf einem Mast vorsieht, unsere Zustimmung findet ( Pilotversuch der Fa. Amprion für eine Trasse ).

5. Wir sind der Auffassung und uns mit Rat und Verwaltung der Stadt Neuss (siehe auch dessen Beschluss vom 18.2.2011) einig, dass alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, im Konsens die Energiewende voranzutreiben.

Neuss,den 18. Februar 2009

An

RWE Westfalen - Weser - Ems

Netzservice GmbH

z.H.: Herrn Kalbhenn

Rauschermühle

56647   Saffig

Geplanter Neubau einer 110 / 380 KV Hochspannungsfreileitung in Neuss - Reuschenberg von Osterrath nach Gohr)

Sehr geehrter Herr Kalbhenn o.V.i.A.,

ich schreibe ihnen im Namen vieler Anlieger der Dahlien-, Finken-, Nachtigallen - und Drosselstrasse in 41466 Neuss. In deren und in meinem Namen lege ich Widerspruch gegen die o.a. geplante Hochspannungsfreileitung ein. Die Begründung des Widerspruchs, sowie die Unterschriften der dementsprechenden Anlieger werden später nachgereicht, ggf. nach Gründung einer Bürgerinitiative. Das geplante Bauvorhaben (mit einer Höhe von 56 - 57 Metern) liegt nur knapp ca. 50 Meter von der hiesigen Wohnbebauung entfernt, Gärten nicht eingerechnet.

Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen,

Willi Traut     &    Dr. Heinrich Köppen

Verteiler:

-1- x RWE Westfalen - Weser - Ems

-1- x Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25

-1- x Stadt Neuss, Beigeordneter, Herr Pfitzer

-1- x Herrn Dr. Heinrich Köppen

-1- x Herrn Willi Traut, Beschwerdeführer

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