9.11.2015 Stromexporte in Mrd. kWh Folien-Übersicht Quelle: http://www.abindieerde.de/2015-11-Doku/12-Stromexport.pdf E-Mail vom 21.10.2015 Erdinger, anbei der aktuelle Stand unseres Südlinkvorschlages in Vollverkabelung zur Information. Konstruktive Kritik ist erwünscht.
Mit freundlichem Gruß,
Ingo Rennert
Infranetz AG
15.10.2015
Erdkabel sind Alternative zu Strommasten
Von Fabian Schindler
Elmshorn/Berlin. Die Hochleistungsstromtrasse SuedLink, die den Strom von den norddeutschen Offshore Windparks nach Süddeutschland transportieren soll, kann laut dem Ingenieur Ingo Rennert – er war am Dienstag bei einem Pressegespräch des Nabu in Elmshorn – ohne große Mehrkosten komplett unterirdisch gebaut werden.
E-Mail vom 2.10.2015
2.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend zu Eurer Information unser aktuelles
Vollverkabelungskonzept
für einen leistungsstarken, kostenoptimierten und minimalinvasiven HGÜ-Netzausbau.
- Wir haben die Korridore A, B und D in den Südlink integriert. Das AKW Philippsburg hängt damit am Südlink.
- Die Trassenlänge in Bayern beträgt Null Kilometer.
- Der niedersächsische Offshorestrom kann direkt in die Niederlande umgeleitet werden.
- Betroffen sind nur noch 5 Bundesländer.
- Die Übertragungsleistung beträgt 8 bis 10 GW
- Die Westküstenleitung in Schleswig-Holstein wird überflüssig
- Wahle-Mecklar wird überflüssig
Wir würden uns freuen, wenn Ihr das Konzept unterstützen könntet.
--
Mit freundlichem Gruß,
Ingo Rennert
E-Mail, vom 1.08.2015
Sehr geehrter Herr Flegel, Herr Euba hat und freundlicherweise Ihren Artikel in der Saale Zeitung vom 31.07.15 zugesandt. Anbei unsere Stellungnahme zu diesem Artikel. Mit freundlichem Gruß, Ingo Rennert Ingenieurbüro für Energieprojekte Sehr geehrter Herr Flegel, wir korrigieren Sie nur ungern, aber einige Aussagen in Ihrem Artikel in der Saale Zeitung vom 31.07.15 (Jetzt sind es Geistertrassen) bedürfen der Korrektur: 1. Ministerpräsident Seehofer hat nicht den Rest der Republik gegen sich aufgebracht, sondern breite Zustimmung bei den Bürgern und den betroffenen Bürgerinitiativen gegen neue Freileitungen erhalten. Bis vor vier Jahren wussten nur einige wenige Biologen, dass an deutschen Freileitungen schon heute jährlich 30 Mio. Vögel verenden [Heinjis, Hörschelmann, Bernshausen und Richarz], wobei Bahnstromleitungen und Höchstspannungsleitungen über 110 kV noch nicht eingerechnet sind. Wir haben dafür gesorgt, dass das bei den Bürgerinitiativen bekannt wurde.Von Seiten der Medien und leider auch vom Bundesamt für Naturschutz wurde das bislang schamhaft oder im Auftrag verschwiegen. 2. Ministerpräsident Seehofer hat auch nicht wie behauptet die Energiewende in Frage gestellt sondern nur die Energiekehrtwende und zwar die Kehrtwende zurück zu zentralen Strukturen. Eine wirkliche Energiewende findet zu 80% im Verteilnetz statt. Die neuen Nord/Süd Trassen dienen hauptsächlich dem Stromhandel und sind in Wirklichkeit Braunkohle bzw. Steinkohletrassen, die ausschließlich dem Stromhandel dienen. Deutschland wird dieses Jahr voraussichtlich 50 Mrd. kWh Stromexportüberschuss erzielen, was den drei ausländischen Übertragungsnetzbetreibern und der Transnet BW ca. 3 Mrd. Gewinn einbringt. Damit das noch lukrativer wird, muss Otto Normalverbraucher nun den Netzausbau bezahlen. 3. Sie fragen, wie denn bitteschön der Strom aus dem Norden nach Süden fließen soll. Ganz einfach: Über Erdkabel und zwar mit deutlich geringeren Verlusten. Bei Volllast hat z.B. der 4 Gigawatt Südlink in Vollverkabelung nur 126 MW Leitungsverluste, die Freileitung dagegen 194 MW. Bei einem Börsenpreis von 40 € pro Megawattstunde kostet uns allein die Verlustdifferenz auf der Freileitung über 15 Mio. € pro Jahr (Seite 18 der Systembeschreibung). 4. Sie behaupten, dass die Erdverkabelung zu teuer ist. Auch das ist falsch. Nach unserem anliegenden Infranetz Konzept ist die Vollverkabelung kostenneutral, zudem schneller gebaut, umweltfreundlich, unschädlich, unsichtbar und minimalinvasiv. Tennet weiß zwar nicht, was z.B. der Südlink als Freileitung kostet, weiß aber schon, dass die Erdverkabelung 3 bis 8-mal teurer ist. Wir halten das für unseriös. Leider hat die Mehrzahl der Medien das unkritisch übernommen. Ihr Kollege Tim Braune gibt in der schwäbischen Zeitung vom 26.06.15 die Kosten des "Suedlinks" als Freileitung ziemlich korrekt mit 3 Mrd. € an, die Vollverkabelung dagegen mit 3-8-fachen Mehrkosten, was 9 bis 24 Mrd. € bedeuten würde. Nur mal zum Vergleich: Die 65 km lange vieradrige 2 Gigawatt Pyrenäenquerung der INELFE von Frankreich nach Spanien mit einem 8 km langen, begehbaren Tunnel durch das Gebirge hat 0,7 Mrd. € gekostet. Die 1.200 km lange North Stream Pipeline mit 2 Röhren, 2.400 km Rohrlänge und 185.000 betonummantelten 1,15 m Rohren a' 25 to durch die Ostsee hat "nur" 8 Mrd. € gekostet. Der 57 km lange Gotthard Basistunnel mit 2 Röhren und 114 km Tunnellänge kostet komplett 12 Mrd. € Eine 800 km lange sechsspurige Autobahn mit 35,5 m Regelquerschnitt wird auf 24 Mrd. € geschätzt. 5. Sie halten die Nutzung bestehender Trassen für schwierig. Richtig, wenn Sie mit bestehenden Trassen Freileitungstrassen meinen. Es macht aber wenig Sinn, Erdkabel entlang bestehender Freileitungstrassen zu führen. Bei der Erdverkabelung ist der Kabeltransport das entscheidende Kriterium. Genau aus diesem Grund empfehlen wir in unserer anliegenden Systembeschreibung die Trassenführung im Nahbereich von 100 bis 200 m entlang bestehender wir auch den Transport der Kabeltrommeln soweit möglich mit Binnenschiffen betrachtet (Systembeschreibung Seite 1 unten links). 6. Die Leitungsführung „um Bayern herum“ haben wir ebenfalls in der Übersicht auf Seite 1 der Systembeschreibung dargestellt.Die Abzweigung nach Großgartach führt dabei ab Fulda entlang der Autobahnen A66, A3, A5, A67 und A6 durch das Industriegebiet Mannheim/Ludwigshafen und nicht mehr wie ursprünglich geplant ab Grafenrheinfeld durch die gebirgigen Flusslandschaften von Main, Tauber, Jagst und Kocher. 7. Die Netzbetreiber müssen jetzt nicht bei Null anfangen. Wir haben die Planung schon fertig und man bräuchte sie nur übernehmen.
17.07.2015
Energiewende
Teure Erdkabel sollen hässliche Strommasten ersetzen
von Anna Gauto
Antwort der Infranetz AG vom 18.07.15
Liebe Frau Gauto, schon bei der Haftungsregelung für die nicht redundanten n-0 Seekabelverbindungen hat man der Tennet in 2013 nach kurzem aber lautstarken Gejammer das Ausfallrisiko zu 90% abgenommen. Weil das so gut geklappt hat, probieren sie es noch mal und missbrauchen die Presse wegen angeblichen 3- 8-fachen Mehrkosten für Erdkabel, um sich bei den Kostenverhandlungen mit der Bundesnetzagentur in eine komfortable Verhandlungssituation zu bringen. Sehr geschickt. Wir haben es aber gemerkt.
Quelle: http://www.abindieerde.de/2015-07-Doku/E-mail an Anna Gauto, Wirtschaftswoche.pdf
Anlage 1: http://www.abindieerde.de/2015-07-Doku/Anlage 1 Kostentabelle vom 18.07.15.pdf
Anlage 2 : http://www.abindieerde.de/2015-07-Doku/Systembeschreibung vom 18.07.15.pdf
Eingestellt am 7.07.2015
Kommentar von Ingo Rennert zum Artikel im NDR.de
Tennet rechnet mit 50 Prozent Erdverkabelung
In Anwendung der vier Grundrechenarten ist die Vollverkabelung keineswegs unrealistisch sondern zwingend. Bei einer 50% Teilverkabelung des 800 km langen SuedLinks nach dem TenneT Prinzip mit 100 Teilstrecken zu je 4 km und 10 schweren masseimprägnierten MI-Ölkabeln pro 4 Gigawatt Übertragungsleistung, sowie Muffen alle 500 m benötigt man 70 x 100 = 7.000 MI-Muffen. Montagezeit pro Muffe 1 Woche = 134 Jahre. Für die Vollverkabe-lung nach dem Infranetz Prinzip mit VPE-Kabeln benötigt man nur 2.100 Muffen. Montage-zeit pro Muffe 1 Tag = 5,7 Jahre. Das Infranetz Prinzip ist kostenneutral zur kompletten Freileitung und benötigt nur eine Trassenbreite von 70 cm pro 2 Gigawatt, sodass die Kabel auch in Wirtschaftswege oder Waldwege eingefräst werden können. Die Verlustkosten einer Freileitung sind mit 15 Mio. € pro Jahr zudem deutlich höher als bei der Vollverkabelung. Die Wartungskosten belaufen sich nur auf 1 Drittel. Für den SuedLink sieht das Infranetz Projekt die Verlegung der Kabel im Nahbereich von 100-200 m einseitig oder beidseitig der A7 und der A81. Die Trasse und die Bodenverhältnisse stehen damit schon fest. Es muss nicht generell neu geplant werden. Mit der parzellenscharfen Trassierung kann sofort begonnen werden. Klagen gegen die Vollverkabelung sind nicht zu erwarten. Klagen gegen die Freileitung schon. Gleichstromfreileitungen sind übrigens im dichtbesiedelten Deutschland nicht erprobt. Die Strahlenschutzkommission warnt vor gesundheitlichen Auswirkungen
Mit freundlichem Gruß,
Ingo Rennert
Quelle: http://www.abindieerde.de/2015-07-Doku/Rennert/K-Rennert-5.pdf
E-Mail vom 28.06.2015
Zur Info
Betreff: Erdkabel statt Stromtrassen von Tim Braune am 26.06.2015 in der Schwäbischen.de
Datum: Sonntag, den 28.06.2015
Sehr geehrter Tim Braune,
Sie schreiben in der Schwäbischen Zeitung vom 26.06.15 von 3 bis 8- fachen Mehrkosten für die Vollverkabelung des ca. 800 km langen "Suedlinks".
Gestatten Sie uns die Korrektur.
Da sie die Kosten des "Suedlinks" als Freileitung ziemlich korrekt mit 3 Mrd. € ansetzen, würde die Vollverkabelung danach
9 bis 24 Mrd. €
kosten.
Nur mal zum Vergleich:
- Die 1.200 km lange North Stream Pipeline mit 2 Röhren, 2.400 km Rohrlänge und 185.000 betonummantelten 1,15 m Rohren a' 25 to durch die Ostsee hat "nur" 8 Mrd. € gekostet.
- Der 57 km lange Gotthard Basistunnel mit 2 Röhren und 114 km Tunnellänge kostet komplett 12 Mrd. € .
- Eine 800 km lange sechsspurige Autobahn mit 35,5 m Regelquerschnitt wird auf 24 Mrd. € geschätzt.
Die 65 km lange vieradrige 2 Gigawatt Pyrenäenquerung der INELFE von Frankreich nach Spanien mit einem 8 km langen, begehbaren Tunnel durch das Gebirge hat dagegen nur 0,7 Mrd. € gekostet.
Unser anliegend dargestelltes, minimalinvasives Vollverkabelungssystem für den "Suedlink" ist mit ca. 3 Mrd. €
kostenneutral
. Die Wartungskosten betragen nur 1/3 von Freileitungen und bei den Übertragungsverlusten spart man jährlich über 15 Mio. €.
Könnte man die volkswirtschaftlichen Nachteile wie z.B. den Wertverlust von Immobilien, den Landschaftsverbrauch und die in den nächsten 80 Jahren architektonisch nicht mehr nutzbare Fläche von 2 x 400 m x 800.000 m = 64.000 ha einpreisen, dann ist die Vollverkabelung sogar erheblich billiger.
Im weiteren schreiben Sie, dass die Trassenbreite 25 bis 40 m beträgt und alle paar hundert Meter "Muffenhäuschen" gebaut werden müssen.
Diese Vision wird gern genutzt um Erdkabel insgesamt zu diskreditieren, obwohl in Deutschland bereits 1,4 Mio. km Erdkabel verlegt wurden. Weltweit wurden auch schon 5.000 km HGÜ-Erdkabel verlegt, allein in Deutschland knapp 1.300 km.
In unserem Konzept beträgt die Kabelgrabenbreite lediglich 70 cm für ein 2 Gigawatt System.
Die geringe Grabenbreite ermöglicht die Kabelverlegung in Wirtschaftswegen und Feldwegen und im Wald in Rückewegen oder Brandschutzstreifen, sodass keine Bäume gefällt werden müssen.
Die Planung muss auch nicht neu aufgerollt werden.
Mit einer einfachen Entscheidung für den ca. 200 m Nahbereich einseitig oder beidseitig der Autobahnen A7 und A81 liegt die Trasse ab dem Autobahnkreuz Maschen schon fest. Mit der parzellenscharfen Trassierung kann daher sofort begonnen werden. Die Bodenverhältnisse im Nahbereich der Autobahn sind gut dokumentiert.
Die Autobahn dient dabei lediglich als Transportweg für die Kabeltrommeln.
Im Übrigen ist der SuedLink nicht mit 380 kV (Drehstrom !) geplant, sondern mit 1.000 kV Gleichstrom als Bipol mit +/- 500 kV.
--
Mit freundlichem Gruß,
Ingo Rennert
E-Mail vom 1.06.2015
Sehr geehrter Herr Kilders,
danke für den Zeitungsbericht aus Bayreuth. 4-8-fache Mehrkosten, wie gehabt. Tennet desinformiert also unbeirrt weiter.
Aus unserer Sicht ist die Vollverkabelung nach dem Infranetz Prinzip wenigstens kostenneutral, wobei es egal ist was die Umrichter letzten Endes kosten, weil sie in beiden Fällen erforderlich sind.
Ich habe den neuen Wert (2 Mio. €/km Freileitung) von Frau Schäffer in die anliegende Datei Kostenübersicht eingebaut. Vor einem halben Jahr waren es noch 1,4 Mio. €/km.
Tennet hat offenbar noch nicht realisiert, was man sich mit Teilverkabelungen antut. Elektrisch gesehen sind sie die schlechteste Lösung hinsichtlich Wettereinflüssen, Blitzschlag, Lichtbögen, Ausfallhäufigkeit, Sabotage und Flächenverbrauch und der Erkenntnisgewinn hinsichtlich einer Vollverkabelung ist gleich Null.
Beschrieben ist das auf den Seiten 11 und 12 der anliegenden (komprimierten) Systembeschreibung. Da der SuedLink durch 23 kleine und große Wahlkreise verläuft, kann man mit wenigstens 23 Teilverkabelungsabschnitten rechnen. Mit Sicherheit aber mehr, je näher das Wahljahr 2017 kommt.
Wir haben daher 30 Teilverkabelungen a' 4 km gerechnet, das sind 120 km entsprechend 15% des 800 km langen SuedLinks.
Da Tennet auf extrem schwere masseimprägnierte Ölharzkabel (MI-Kabel) setzt, sind auch entsprechende MI Muffen alle 500 m mit 1 Woche Montagezeit erforderlich. Allein für die Montage der dafür erforderlichen 2.100 MI-Muffen muss man rein rechnerisch von 40 Jahren Montagezeit ausgehen.
VPE-Kabel und VPE-Muffen, wie wir sie vorschlagen, sind dagegen in einem Tag montiert, sodass sich bei 2.100 Muffen rechnerisch eine Montagezeit von nur 5,7 Jahren ergibt.
Unter diesen Voraussetzungen benötigt Tennet dann etwa genauso viel Muffen wie für die Vollverkabelung mit VPE-Kabel. Kein Witz.
Dazu kommen allerdings noch 600 Freiluft Endverschlüsse, 360 Freiluft Überspannungsableiter, 360 Trenner und 120 Gebäude für die Sekundärtechnik, wogegen unsere Vollverkabelung mit lediglich 8 Endverschlüssen auskommt.
Mit freundlichem Gruß, Ingo Rennert
E-Mail vom 28.05.2015
Dipl. -Wirtschafts.-Ing. Ingo Rennert
Liebe Freunde der Erdverkabelung und Freileitungsgegner,
anbei der letzte Stand unseres Vollverkabelungsvorschlages für den SuedLink zur Info.
Dazu noch die Beteiligungsverhältnisse der Übertragungsnetzbetreiber, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat.
Warum es unbedingt Freileitungen sein müssen, erklärt sich vielleicht aus der Vita von Dr. Fischer.
Also, ab in die Erde....
Link zum kompletten Schreiben: http://www.abindieerde.de/Ingo_Rennert/28-05-15/Suedlink-Vollverkabelung.pdf
Dort den oberen blauen Link anklicken.
Eingestellt am 22.03.2015
Kommentare der Infranetz AG zur Antwort von Wirtschaftsminister Tarik Al-Wazir an die Abgeordnete der SPD Frau Sabine Waschke
Quelle: http://www.abindieerde.de/Rennert/Bundesnetz-Kommentare/Kommentare der Infranetz AG zur Antwort von Wirtschaftsminister % 20Tarik Al Wazir vom 12.02.15.pdf
Eingestellt am 20.02.2015
Kommentare der Infranetz AG zu den Antworten der Bundesnetzagentur bzgl. der Anfragen von Herrn Wegener an die Bundesnetzagentur
Frage 1. Warum ist vom Gesetzgeber die Freileitung als Haupttechnologie festgeschrieben worden, obwohl sich im Zeitraum von 10 Jahren technologisch viel verändert und es neue Entwicklungen gibt? Beispielsweise gibt es ein aktuell von ABB neu in den Markt gebrachtes Erdkabel, das die von TenneT veranschlagten Kosten nach Angaben von ABB um mindestens die Hälfte reduziert.
Nach Einschätzung der Bundesregierung lassen sich aus den bisher – auch in anderen Ländern – gesammelten Erfahrungen zur HGÜ-Erdverkabelung zur Zeit nicht ausreichend Erkenntnisse ableiten, die eine Vollverkabelung zentraler Leitungsvorhaben im deutschen Übertragungsnetz auf der 500-kV-Spannungsebene in VSC Technologie ohne vorherige Erprobung auf Teilabschnitten rechtfertigen würden.
Mit Teilverkabelungen kann man keine Vollverkabelung erproben. Jeder Teilabschnitt verstärkt das Risiko von Blitzeinschlägen, Sabotage und Durchschlägen an Freiluft Endverschlüssen, die ganzjährig Wind und Wetter ausgesetzt sind.
Eine 700 km lange Vollverkabelung mit 2 Systemen benötigt z.B. nur 8 Endverschlüsse, die aber in den Umrichterhallen installiert werden und somit vor Luftverschmutzung, Sabotage und Blitzschlag geschützt sind.
Eingestellt am 6.02.2015
E-Mail der Fa. Infranetz vom 4.02.2015
21.12.2014
Oft gestellte Fragen:
Antworten von Ingo Rennert - Infranetz AG
1. Ist die Vollverkabelung technisch machbar?
Weltweit wurden bereits knapp 5.000 Systemkilometer gebaut, allein in Deutschland 1.225 km.
2.
Ist das nicht zu teuer? Man redet oft von 8-fachen Mehrkosten.
Wer Mehrkostenfaktoren nennt, muss auch die Berechnungsbasis nennen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gehen von 1,4 Mio. €/km ohne Teilverkabelungen aus. Die BMU Studie aus 2011 nennt 2,5 Mio. €/km mit diversen Teilverkabelungen. Das ist die Basis.
Quelle: http://www.abindieerde.de/2014-12-Doku/Oft-gestellte-Fragen-20-12-14.pdf
21.12.2014
Stellungnahme von Ingo Rennert zu dem Artikel in der Energie & Technik vom 17.12.2014 HGÜ-Freileitung vs. Erdkabel: Verschwörung der Lobbyisten?
An den Aussagen von Frau Walther, die ausweislich ihrer Aussage am 20.11.14 in Bayreuth noch nicht mal bereit war unsere Zahlen zu überprüfen ("Zahlen interessieren uns nicht") gibt es allerdings einiges zu kritisieren, insbesondere, dass ich es mir trotz tausender Arbeitsstunden zu einfach mache:
1. Kupferkabel: HGÜ-Erdkabel werden nicht als Kupfer sondern als Aluminiumkabel ausgelegt. Ausnahme Seekabel, wo es auf die Leistungsdichte und nicht auf Kosten und Transportgewicht ankommt. Alle HGÜ-Landkabel zur Anbindung der Offshore Windparks sind als Aluminiumkabel ausgelegt.
Quelle: http://www.abindieerde.de/2014-12-Doku/Stellungnahme-Tennet-I-Rennert.pdf
Eingestellt am 20.12.2014
Hintergrundwissen für die Allgemeinheit
Von Ingo Rennert Infranetz AG
Zum Thema „Bodenerwärmung“ anbei die Studie von Prof. Brakelmann und Prof. Ehrlich von der Uni Duisburg-Essen aus 2010:
Brakelmann und Ehrlich beschreiben dabei auf Seite 32 einen langjährigen Feldversuch der RWE mit einer 380 kV Drehstromverkabelung bei Dauerlast. Dabei wurde festgestellt, dass die Erwärmung der Erdoberfläche direkt oberhalb der Kabel 1-2 Grad C nicht überschreitet.
Quelle: http://www.abindieerde.de/2014-12-Doku/I-Rennert-Bodenerwaermung.pdf
Eingestellt am 5.12.2014
Neues von der Infranetz AG
http://abindieerde.de/Rennert-2014.html
Vortrag in Homberg
am 28.11.2014
Quelle: http://abindieerde.de/2014-11-Doku/Vortrag in Homberg am 28.11.14.pdf
Vollverkabelung "SüdLink"
am 3.11.2014
Quelle: http://abindieerde.de/2014-11-Doku/Vollverkabelung-Suedlink-01-11-14.pdf
Veröffentlichung mit Zustimmung von Dipl.Ing.Rennert vom 14.08.2014
Ingenieurbüro für Energieprojekte Infranetz Aktiengesellschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 14.08.2014
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
HGÜ-Gleichstrompassagen in Vollverkabelung
das Bundesbedarfsplangesetz vom 27.07.2013 stellt den Netzausbaubedarf, die anzuwendende Freileitungstechnik und die Alternativlosigkeit gleichzeitig fest, sodass die letztinstanzlich zwar zulässige Klage vor dem BVerwG gegen den Bedarf oder die Technik regelmäßig ins Leere laufen muss.
Das Klagerecht gegen den Bedarf wurde bereits ausgehebelt, wie die abgelehnte Klage gegen den angeblichen Bedarf der sogenannten “Thüringer Strombrücke“ (BVerG AZ. 7A 4.12) beweist.
Das in Art. 19 Abs. 4 grundgesetzlich verankerte Klagerecht vor Verwaltungsgerichten ist damit praktisch wirkungslos, was zu einer Flut von Verfassungsbeschwerden durch betroffene Bürger führen wird.
Auch unser Antrag vom 11.06.13 für eine bürgerfinanzierte HGÜ-Vollverkabelung der geplanten 380 kV Drehstromfreileitung an der Westküste von Schleswig-Holstein, einem Breitbandvogelzuggebiet von europäischer Bedeutung, ist wegen der Androhung von bis zu 7 Mio. € Verwaltungskosten an der starren Festlegung auf die Drehstrom Freileitungstechnik gescheitert.
Eine diesbezügliche Klage vor dem Landesverwaltungsgericht war aussichtslos, weil das Bundesbedarfsplangesetz eben keine technische Alternative vorgesehen hatte.
Am 21.07.2014 haben wir daher vorsorglich , kurz vor Ablauf der einjährigen Einspruchsfrist, das Bundesverfassungsgericht um eine Grundsatzentscheidung zur Öffnung des Bundesbedarfsplangesetzes für die vollständige Erdverkabelung der nachstehenden Gleichstromtrassen gebeten (Aktenzeichen: 1 BvR 2052/14):
- Emden/Osterrath, Ultranet
- Osterrath/Philippsburg, Ultranet
- Brunsbüttel/Großgartach, SüdLink
- Wilster/Grafenrheinfeld, SüdLink
- Güstrow/Meitingen über Lauchstädt, Gleichstrompassage Süd-Ost
Mit diesem Schreiben wenden wir uns nicht gegen den Bedarf, sondern gegen die einseitige Festlegung auf die Freileitungstechnik (mittlerweile mit gelegentlichen Teilverkabelungsabschnitten) und schlagen eine weitergehende Öffnungsklausel für geeignete andere Techniken wie z.B. Power to Gas oder die Vollverkabelung der o.g. Projekte vor, damit die planfeststellenden Behörden erstmalig und überhaupt eine technische Alternative zur Freileitung haben.
Bislang versteht man unter Alternativen stets nur die Frage der Maststandorte.
Ebenso wie die Tennet und die anderen Übertragungsnetzbetreiber baut die Infranetz AG selbst keine HGÜ-Übertragungsnetze. Gebaut werden die Systeme von ABB, Siemens oder Alstom.
Wir sind ein Planungsbüro, das sich neben der Planung und dem Bau von Wasserkraftwerken und Windparks an Land und auf See auch der Entwicklung eines minimalinvasiven und kostenneutralen HGÜ-Erdkabelsystems gewidmet hat.
Hinsichtlich der Erdkabelentwicklung verfolgen wir keine kommerziellen Interessen, wie uns gelegentlich unterstellt wird.
Aus Überzeugung für die bessere Technologie beteiligen wir uns auf eigene Kosten am Entwurf einer bundesweiten HGÜ-Erdverkabelung nach erprobtem Standard.
Die gesundheitlich bedenkliche und im dicht besiedelten Deutschland völlig unerprobte HGÜ-Freileitungstechnik halten wir grundsätzlich für falsch und möchten hier argumentativ entgegenwirken.
Die Motivation beziehen wir aus der Landschaftserheblichkeit und aus der bedauerlichen Tatsache, dass an deutschen Freileitungen jährlich 30 Mio. Vögel verenden.
Betroffen sind 179 Arten einschließlich der prioritären Arten [Heinjis, Hörschelmann, Bernshausen und Richarz].
Bei unseren vier Offshore-Projekten (Amrumbank West, Deutsche Bucht, Austerngrund und Hochsee Testfeld Helgoland) hat das BMU dem Vogelschlag so hohe Priorität eingeräumt, dass das Bundesnaturschutzgesetz innerhalb eines Jahres auch auf die AWZ ausgeweitet wurde.
Ebenso hohe Priorität galt der Sichtbarkeit bzw. dem Landabstand. Beides hat zu Mehrkosten in Milliardenhöhe geführt. Von dieser grundsätzlich begrüßenswerten Sensibilität des BMU hinsichtlich Sichtbarkeit und Vogelschlag ist beim geplanten Netzausbau mit Freileitungen leider nichts mehr zu spüren.
Unsere Motivation beruht auch auf dem technischen Interesse an einer Lösung der wiederholt genannten nachstehenden Erdkabelprobleme:
Wiederholt genannte Problem |
Infranetz Lösung: reinraumgefertigte und vorgeprüfte Kabel module in Verbindung mit Flüssigboden verfahren |
Anfällige Muffen alle 900 m (Handfertigung im Feld in Containern) |
Keine Muffen, 3 km lange, elektrisch abgeschlossene und vorgeprüfte Kabelmodule. Koppelstationen alle 3 km |
Trassenbreiten 8 m/Gigawatt |
0,5 m/Gigawatt durch das Flüssigbodenverfahren |
Ausfalldauer 3-4 Wochen |
Planbare Wartung dank integrierter Lichtwellenleiter, kompletter Modulwechsel in 1-2 Wochen; kein vollständiger Systemausfall wegen Redundanz, n-2 |
Bodenaustausch |
Kein Bodenaustausch durch Flüssigbodenverfahren |
Bodenerwärmung |
16 Watt pro m bei Teillast, < 1 ° C an der Oberfläche |
Bodenaustrocknung |
Keine Bodenaustrocknung beim Flüssigbodenverfahren |
Längsdrainagewirkung |
Keine Längsdrainagewirkung durch Flüssigboden |
Durchwurzelung |
Verlegung in Waldwegen und Wirtschaftswegen wegen geringer Trassenbreite von 3 m (2 GW) möglich |
Zeitaufwendige Fehlersuche |
Fehlerortung im Sekundenbereich dank integrierter LWL |
Techn. Lebensdauer nur 40 Jahre Freileitungsmasten werden nach 40 Jahren neu beschichtet und beseilt ! |
>> 50 Jahre dank: integrierter Lichtwellenleiter, Flüssig-bodensystem, condition monitoring, Reinraumfertigung, Vorprüfung, konsequenter Modulwechsel im Fehlerfall |
HGÜ-Erdkabelsysteme sind nicht erprobt |
Ende 2015 weltweit 4.172 km IGBT-basierte HGÜ-Systeme. In Deutschland 963 km, (Bl. 13) |
Mehrkostenfaktor 2- 4 für Gleichstrom |
z.B. SüdLink oder Süd-Ost-Passage bis Güstrow, 800 km, +222 Mio. €, Mehrkostenfaktor: 1,06 (Blatt 14) |
Das Infranetz System bündelt dabei lediglich bekannte und erprobte Techniken und verbindet sie mit dem technisch weitverbreiteten Modulprinzip und dem minimalinvasiven Flüssigbodenverfahren.
Bundesbedarfsplangesetz
Neben der faktischen Aushebelung des Klagerechts nach Art. 19 Abs. 4 GG vor den Verwaltungsgerichten verstößt das Bundesbedarfsplangesetz aus unserer Sicht auch gegen:
Art. 2 Abs. 2 GG: „ Jeder hat das Recht auf…körperliche Unversehrtheit“.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Gleichstrom Freileitungen durch die starken elektrischen Felder und die damit verbundene elektrische Aufladung von Luftschadstoffen wie Aerosolen, Dieselruß, Staub, Cadmium und Asbest, etc. durch windverdriftete ionisierte Raumladungswolken besteht nach Studien der Uni Bristol die erhöhte Gefahr von Lungenkrebserkrankungen, insbesondere bei Kindern. Erdkabel emittieren dagegen keine elektrischen Felder (Blatt 20).
Zudem überschreiten die magnetischen Gleichfelder unter dem tiefsten Seildurchhang den BImSch Grenzwert für Implantatträger von 500 µT, sodass die Masten eigentlich enger gestellt oder 6 m höher ausgelegt werden müssen (Blatt 17).
Die magnetischen Gleichfelder in Kinderkopfhöhe über einer Infranetz Kabelanlage liegen dagegen um den Faktor 100 unter den BImSch Grenzwerten für Implantatträger und sind 4.240- fach geringer als der Grenzwert von 21.200 Mikrotesla für die allgemeine Bevölkerung.
Hinreichende Studien oder Beweise für die Ungefährlichkeit von HGÜ-Freileitungen gibt es nicht, wie auch die Strahlenschutzkommission in ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 07.08.14 feststellt. Fehlende Studien sind aber kein Beweis für die Ungefährlichkeit.
HGÜ-Freileitungen sind daher als unerprobt anzusehen, ein Argument, das gern und genau so oft wie falsch den HGÜ-Erdkabeln zugeschrieben wird.
Im dicht besiedelten Deutschland gibt es noch keine HGÜ-Freileitungen, sodass der geplante Ausbau einem Feldversuch mit der Bevölkerung gleichkommt.
Großangelegte und dauerhafte Feldversuche mit der Gesundheit der Bevölkerung sind vom Grundgesetz aber nicht gedeckt.
Art. 14 Abs. 3 GG: „ Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“.
Erdverkabelungen, insbesondere das minimalinvasive Infranetz Vollverkabelungssystem mit lediglich 50 cm Grabenbreite pro Gigawatt greifen dank geringer Trassenbreite und der damit verbundenen flexiblen Trassenführung wesentlich geringer in das Eigentum betroffener Bürger ein als Freileitungen.
Enteignungen sind beim Infranetz Vollverkabelungssystem daher komplett vermeidbar.
Bei Freileitungen sind Enteignungen bzw. Besitzeinweisungen die Regel, was eine Planfeststellung zwingend erforderlich macht. Für Erdkabelsysteme ist daher die Planfeststellung im Prinzip nicht zwingend erforderlich.
Eine enteignungsgleiche Situation ergibt sich auch aus dem Wertverlust von betroffenen Immobilien, der nach dem Steinkogler Gutachten zwischen 30 und 40 Prozent liegen kann. In manchen Fällen werden die Immobilien sogar unverkäuflich (Blatt 23).
Artikel 20a GG: „ Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung...“.
Die technische Lebensdauer von Freileitungen wird, trotz Neubeseilung nach 40 Jahren incl. Erneuerung des Korrosionsschutzes der Masten, in der Regel mit 80 Jahren angegeben.
Unseres Erachtens sind im Genehmigungsverfahren daher stets auch die Belange künftiger Generationen abzuwägen. Dabei ist der technische Fortschritt der Übertragungstechnik zu berücksichtigen. Die Freileitungstechnik aus dem 19. Jahrhundert sollte dabei durch die deutlich verlustärmere und minimalinvasive Vollverkabelungstechnik nach dem heutigen Stand der Technik ersetzt werden.
Art. 72 GG Abs.2 : „ Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse “.
Mit der Festlegung auf die dauerhaft landschaftserhebliche und gesundheitsgefährdende Freileitungstechnik mit erheblichen Auswirkungen auf den Wertverlust betroffener Immobilien verstößt das Bundesbedarfsplangesetz u.E. auch gegen das Gebot der Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.
Gleichartige Lebensverhältnisse sind nur mit der Vollverkabelung möglich.
Richtlinie 9243/EWG (Natura 2000): Zitat Dr. jur. Christof Sangenstedt, BMU im Kommentar zum Recht des Energieleitungsausbaus von Armin Steinbach Seite 366:
„Von erheblicher praktischer Bedeutung für die Trassenplanung einer Freileitung ist vor allem die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Gebieten sowie spezieller artenschutzrechtlicher Erfordernisse. Bei diesen Materien handelt es sich um besonders gewichtige öffentliche Umweltbelange, die…in der Abwägung nach § 5 Abs. 1 S. 2 NABEG anderen Belangen grundsätzlich vorgehen.
Korridorverläufe, die mit erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes verbunden sind, oder mit artenschutzrechtlichen Verboten nach §§ 44 ff. BNatSchG kollidieren, sind regelmäßig keine Planungsoptionen und daher zwingend von der Betrachtung auszuschließen“.
Das minimalinvasive Infranetz Vollverkabelungssystem mit lediglich 50 cm Grabenbreite pro Gigawatt kann auch in Natura-2000-Gebieten problemlos verlegt werden.
Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie):
An deutschen Freileitungen sterben, wie bereits oben erwähnt, jährlich 30 Mio. Vögel. Das entspricht im Mittel 550 Vogelschlagopfern pro Leitungskilometer und Jahr.
Der Ausbau der o.g. fünf Projekte mit insgesamt 3.200 km Länge wird daher jährlich ca. 1,76 Mio. Vogelschlagopfer zusätzlich fordern, was sich über die technische Lebensdauer der Leitungen von 80 Jahren auf zusätzliche 141 Mio. Vogelschlagopfer addiert. Betroffen sind alle hier vorkommenden 179 Vogelarten einschließlich der prioritären Arten. Die Vogelschutzrichtlinie beinhaltet ein Tötungsverbot für wildlebende Vogelarten! Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof sind daher zu erwarten.
Die Übertragungsnetzbetreiber propagieren nun die Anbringung von Vogelschutzmarkern aus schwarzen und weißen Hartplastikstäben am oberen Erdseil, die angeblich von 90% der anfliegenden Vögel erkannt werden. Zumindest bei Tage.
Diese Marker sollen aus Kostengründen aber nur an bestimmten stark frequentierten Vogelzuglinien angebracht werden.
Abgesehen von der Tatsache, dass dem Tötungsverbot mit angeblich 90% Reduzierung nicht Genüge getan ist, ergeben sich auch Gefahren für Personen und Sachschäden, weil sich die Hartplastikmarker bei hohen Windgeschwindigkeiten (Orkan Kyrill, 225 km/h) definitiv lösen und an Personen, Tieren, Autos oder Dächern zusätzlich erheblichen Schaden anrichten können.
§ 15 Abs. 1, Satz 1 und 2, BNatSchG: Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft sind zu unterlassen. Gemäß Satz 2 sind Beeinträchtigungen vermeidbar, wenn es zumutbare Alternativen gibt, um den verfolgten Zweck mit geringeren oder ohne Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen.
Die Vollverkabelung ist eine zumutbare Alternative. Sie kommt nahezu ohne Beeinträchtigung von Natur-und Landschaft aus.
§§ 34 und 45 BNatSchG: Zitat Karsten Bourwieg, Bundesnetzagentur, im Kommentar zum Recht des Energieleitungsausbaus von Armin Steinbach, Seite 299. „Freileitungsvorhaben stehen im Widerspruch zu den §§ 34 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes, weil alle Schutzgüter wie Gesundheit, Sicherheit, Nutztiere, wildlebende Vogelarten, Wälder, Landschaft und Kulturgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen in hohem Maße verletzt werden. Ausnahmen sind an eine strenge Voraussetzung geknüpft: Zumutbare Alternativen dürfen nicht ersichtlich sein “.
Durch die Festlegung im Bundesbedarfsplan auf die Freileitungstechnik können die Planfeststellungsverfahren prinzipiell nicht mehr ergebnisoffen durchgeführt werden, weil das Ergebnis schon im Vorfeld feststeht.
Ersichtliche und zumutbare technische Alternativen können daher nicht mit abgewogen werden. Die Frage, was zumutbar ist, haben wir im Blatt 22 gestellt.
Zumutbare Alternativen zum geplanten Gleichstrom-Netzausbau mit Freileitungen sind aus unserer Sicht zwei Systeme:
Alternative 1: Power to Gas
Hier wird das Speicherproblem der fluktuierenden erneuerbaren Energien dauerhaft gelöst und der o.g. Übertragungsnetzausbau komplett überflüssig, weil in Deutschland bereits ein flächendeckendes 450.000 km langes Gasnetz mit 47 Erdgasspeichern besteht.
Im Gegensatz zu den o.g. elektrischen „Punkt zu Punkt“ Gleichstromsystemen ist es maximal mehrpunktfähig, d.h. das Gasnetz kann an beliebig vielen Stellen angezapft oder eingespeist werden, sodass die zu transportierende überschüssige Windenergie aus dem Norden flächendeckend, kontinuierlich und bedarfsgerecht zur Rückverstromung und Erzeugung von Wärme verteilt werden kann. Dies kommt allen Bürgern zugute und reduziert auch die Abhängigkeit vom russischen Importgas erheblich.
Wird das sog. EE-Gas in Form von Wasserstoff oder Methan in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen rückverstromt, sind Wirkungsgrade von über 60% erreichbar. http://de.wikipedia.org/wiki/Power-to-Gas .
Zum Vergleich: Der Wirkungsgrad von Gleichstrom Freileitungen liegt im Volllastbetrieb bei 86 % in der Vollverkabelung bei 93 % (Blatt 15).
Angesichts der hohen Kosten für den Netzausbau und der erheblichen und insbesondere dauerhaften Auswirkungen von Freileitungen auf Natur, Landschaft und Mensch ist der schlechtere Wirkungsgrad durchaus zumutbar, zumal sich der Wirkungsgrad der Elektrolyseure technologisch noch deutlich steigern lässt.
In einer großen Erdgasleitung kann zudem 20-30 mal mehr Energie übertragen werden, als mit einer Hochspannungsleitung (380 kV). http://www.zebotec.de/de/hydrogen-systems/power-to-gas/index.html
Alternative 2: Vollverkabelung
Die Zumutbarkeit von Erdkabeln wird bislang ausschließlich über den angeblichen Mehrkostenfaktor gegenüber Freileitungen definiert, was angesichts der Zumutungen von Bürgern und Natur aber deutlich zu kurz greift.
Je nach Universität und Gutachter werden Mehrkostenfaktoren für 2 oder 4-systemige Gleichstromerdkabel zwischen 2 und 4 genannt.
Für prinzipiell aufwendigere 2 oder 4-systemige Drehstromanlagen werden sogar Werte von 4-8 genannt, was neben den höheren Kosten für Kupferkabel, auch der Kompensation, Kabelanzahl, Blindstrombelastung, Skin-Effekt, dem aufwendigen cross-bonding und der deutlich größeren Trassenbreite geschuldet ist.
Hinsichtlich der Trassenbreiten von Drehstromsystemen hatten wir Amprion für die Raesfeld Umgehung einen Vorschlag zur Reduzierung der Trassenbreite von 28 auf 14 m übermittelt. Leider wurde das ignoriert.
Die Bundesnetzagentur hat vor Jahren einen zumutbaren Mehrkostenfaktor von 2,75 gegenüber Freileitungen „gegriffen“, ohne ihn detailliert zu belegen oder vor dem Hintergrund der Aspekte von Naturschutz, Gesundheit, Orkanschäden, Unfällen mit Luftfahrzeugen oder dem Wertverlust von Immobilien zu gewichten.
Dieser Mehrkostenfaktor basierte auf widersprüchlichen Angaben zu den Kosten von Freileitungen, die man vor Jahren noch mit 1 Mio. €/km annahm.
Heute sprechen die Übertragungsnetzbetreiber von 1,4 Mio. €/km ohne Teilverkabelung oder nur noch von Kosten im unteren einstelligen Milliardenbereich für jedes der o.g. Projekte. Keiner legt sich mehr im Detail fest.
Zudem sind lt. TenneT die Kosten heute nicht mehr der entscheidende Faktor.
Für die 800 km lange Süd-Ost-Gleichstrompassage von Meitingen bis Güstrow haben wir die Kosten etwas detaillierter ermittelt und den Mehrkostenfaktor mit 1,06 neu abgeschätzt (Tabelle 1 und 2 vom 14.08.14 und Blatt 14). Für den gleichlangen SüdLink (Blatt 2) gilt in etwa das Gleiche.
Diese Berechnung des Mehrkostenfaktors basiert auf den Kostenschätzungen der BMU / IZES Studie aus 2011 für Freileitungen mit Teilverkabelungen in Höhe von 1,8 - 2,5 Mio. €/km und addiert dazu Nebenkosten für Vogelschutzmaßnahmen oder die Zuwendungen an die Gemeinden nach § 5 der Stromnetzentgeltverordnung sowie erhebliche Ausgleichsmaßnahmen, Prozesskosten, soziale Kosten, Waldrodungen, Wiederanpflanzungen, etc. (Tabelle 2).
Der geringe Mehrkostenfaktor von 1,06 beruht zudem auf konstruktions- und systembedingten Kostenreduzierungen gegenüber konventionellen Kabelanlagen wie z.B.:
- Entfall von Kabelmuffen durch die Modultechnik
- Integrierte Lichtwellenleiter, die nur bei der Modultechnik möglich sind
- Extrem schmale Kabelgräben dank Flüssigbodenverfahren
- Keine Wasserhaltung dank Flüssigbodenverfahren
- Kein schwerer Kabelgrabenverbau nach DIN 4124
- Keine Resonanzprüfung im Feld mit 150 to Messequipment auf 5 Tiefladern
Bei unseren Berechnungen sind wir davon ausgegangen, dass der Bund als Eigentümer der Wasserstraßen und Autobahnen die Kabelverlegung auf den seitlichen bundeseigenen Grundstücken nicht gestattet.
Sofern eine Nutzung aber doch möglich wäre, was politisch zu klären wäre, gäbe es nur noch einen Grundstückseigentümer und die Planungs-und Kabeltransportkosten könnten noch weiter gesenkt werden.
Die Planungszeit wäre deutlich kürzer und der Mehrkostenfaktor würde sich in Richtung 1,04 bewegen.
Die Vollverkabelung ist letztlich billiger, berücksichtigt man die um zwei Drittel geringeren Betriebskosten von Erdkabeln, die Neubeseilung von Freileitungen nach 40 Jahren mit Erneuerung des Korrosionsschutzes der Masten und die deutlich höheren Verluste von Freileitungen (Blatt 15).
Im Volllastbetrieb laufen für eine 800 km lange Freileitungstrasse mit 4 GW knapp 2 Offshore Windparks nur für die Konverter und Leitungsverluste, für eine vergleichbare Vollverkabelung lediglich 1 Offshore Windpark. Ein Offshore Windpark mit 288 MW Leistung kostet ca. 1 Mrd. €.
Die technische Lebensdauer von Gleichstrom Erdkabelsystemen nach dem Infranetz System ist wegen Reinraumfertigung, Vorprüfung, Flüssigbodenbettung und der permanenten, automatischen Zustandsüberwachung über die integrierten Lichtwellenleiter deutlich höher als 50 Jahre anzusetzen, unter anderem weil beschädigte oder aus dem Toleranzband laufende Module wie Verschleißteile schnell und komplett ausgetauscht werden.
Volkswirtschaftlich betrachtet ist die Vollverkabelung sogar erheblich billiger, berücksichtigt man:
- Das Risiko von Orkanschäden, Blitzschäden, Eisregen.
- Unfälle mit Luftfahrzeugen
- Die möglichen klagebedingten Verzögerungskosten beim Netzausbau, die sich nach der o.g. BMU/IZES-Studie auf 1,8 Mio. Euro pro Jahr belaufen können.
- Die Sachschäden an Natur, Landschaft und Vogelwelt.
- Die Kosten negativer gesundheitlicher Auswirkungen.
- Die forstwirtschaftlichen Verluste in 130 m breiten Waldschneisen, die sich auf 13 ha pro Trassenkilometer im Wald summieren.
- Das Treibhauspotential der Waldschneisen mit entsprechendem CO2- Äquivalent von 9,2 to pro ha Wald und Jahr.
- Den Wertverlust betroffener Immobilien zwischen 30 und 40%.
Pilotcharakter von Teilverkabelungen:
Das Bedarfsplangesetz stellt HGÜ-Freileitungssysteme als Stand der Technik und damit als erprobt fest.
Das ist u.E. jedoch falsch.
Teilverkabelungen sind noch im Netzbetrieb zu erproben, d.h. sie müssen als Bypass einer durchgängigen Freileitungstrasse betrieben werden, was erheblichen Aufwand und Platzbedarf erfordert aber das Problem der Raumhindernisse nicht löst sondern noch verstärkt.
HGÜ-Freileitungen sind im Gegensatz zu HGÜ-Erdkabelsystemen nicht Stand der Technik, weil sie im dicht besiedelten Deutschland hinsichtlich der epidemiologischen Auswirkungen durch ionisierte Raumladungswolken nicht annähernd erprobt sind.
Hinsichtlich der o.g. gesundheitlichen Auswirkungen von ionisierten Raumladungswolken, die mit dem Wind verdriften, gibt es wie gesagt lediglich eine Studie der Uni Bristol, die aber negativ ist, weil lungengängige Aerosole und Luftschadstoffe wie Dieselruß, Asbest, Kohlestaub und Cadmium, etc. Lungenkrebs begünstigen können, besonders wenn sie elektrisch bis zum 4- fachen über dem Grenzwert von 5.000 Volt pro m aufgeladen sind.
Ein Wert, der unter den Seilen auftritt und noch in 400 m Entfernung hinter dem Wind, bis zu 2.000 Volt pro m betragen kann (Blatt 20).
Die vorgeschlagene Gleichstrom-Vollverkabelung, die keine elektrischen Felder emittiert, ist dagegen erprobt und definitiv Stand der Technik.
Die Liste der seit 1945 bereits gebauten 7.536 km langen Gleichstrom-Erdkabelsysteme lässt diesen Schluss zu.
Die Systemlängen der heute üblichen IGBT gesteuerten Anlagen belaufen sich bis Ende 2015 auf 4.172 km (Blatt 13).
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_HGÜ-Anlagen
Das Bundesbedarfsplangesetz listet als Maßnahme Nr. 33 das 600 km lange „Nord.Link“ Seekabelprojekt ausdrücklich als Pilotprojekt auf, wobei festzuhalten ist, dass Seekabel auch Erdkabel sind, die allerdings unter weit schwierigeren Bedingungen verlegt und gewartet werden müssen als Landkabel.
Die Einstufung des „Nord.Link“ als Pilotprojekt übersieht die bereits realisierten Projekte wie z.B.:
- Das seit 2008 in Betrieb befindliche 580 km lange „NorNed“ Kabel von Eemshaven nach Norwegen, das von TenneT und Statnet gebaut wurde.
- Das seit 2010 betriebene 260 km lange „BritNed“ von Rotterdam nach Kent.
- Die 65 km lange Pyrenäenquerung von Frankreich bis Spanien,
um nur einige zu nennen.
Fazit:
- Vollverkabelungen sind keine Pilotprojekte.
- Mehrkostenfaktor 1,06. Zulässig 2,75. Kostenneutralität ist möglich.
- Betriebs- und volkswirtschaftlich betrachtet sind Vollverkabelungen billiger.
- Minimalinvasiver Eingriff. Verlegung auch in Naturschutzgebieten möglich.
- Keine Raumhindernisse.
- Keine Enteignungen.
- Kein Wertverlust bei Immobilien.
- Keine fortwirtschaftlichen Verluste
- Keine neuen Waldschneisen.
- Unfallsicher
- Versorgungssicher
- Gesundheitlich unbedenklich.
- Über 90 % Akzeptanz in der Bevölkerung.
- Kein Zeitdruck beim Netzausbau, 31 Mrd. kWh Export, (Blatt 19, Stromhandel).
Im Übrigen finden die erneuerbaren Energien zu 90% im Verteilnetz statt (ABB)
Da der Netzentwicklungsplan sowieso einer ständigen, jährlichen Anpassung im Licht neuer Erkenntnisse unterworfen ist, könnte die vorgeschlagene Öffnungsklausel evtl. auch über diesen Weg eingebracht werden, ohne das Verfassungsgericht zu bemühen.
Gern kommen wir nach Berlin, um Ihnen das Infranetz Konzept persönlich vorzustellen oder Fragen zu beantworten.
Mit freundlichem Gruß
gez.----------------------
Anlagen: Foliensatz Blatt 1 – 23, Tabelle 1 (2 Blätter), Tabelle 2
Kopie per mail an:
Bundesnetzagentur, BMU, Tennet, 50 Hertz, Amprion, Transnet BW,
Staatskanzleien:
Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, NRW, Schleswig-Holstein
Anmerkung der BI:
Herr Ing. Claus Rennert hat uns am 24.07.2014 die Genehmigung erteilt die
"Verfassungsbeschwerde gegen den Bundesbedarfsplangesetz"
zu veröffentlichen.
Ingenieurbüro für Energieprojekte infranetz Aktiengesellschaft
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
21.07.2014Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz vom 27.07.2013 ein.
I. Beantragt wird:
Eine Entscheidung zur Öffnung des Gesetzes für die vollständige Erdverkabelung der Gleichstrom Trassen:
1. Emden / Osterrath, 2 GW, Korridor A, 320 km (Ultranet)
2. Osterrath / Philippsburg, 2 GW, Korridor A, 340 km (Ultranet)
3. Brunsbüttel / Großgartach, 2 GW, Korridor C, 900 km, (SuedLink)
4. Wilster / Grafenrheinfeld, 2 GW, Korridor C, 800 km, (SuedLink)
5. Lauchstädt / Meitingen, 2 GW, Korridor D, 450 km, (Gleichstrompassage Süd-Ost)
II. Begründung:
Das Gesetz stellt den Netzausbaubedarf, die anzuwendende Freileitungstechnik und die Alternativlosigkeit gleichzeitig fest, sodass die letztinstanzlich zwar zulässige Klage vor dem BVerwG gegen den Bedarf oder die Technik regelmäßig ins Leere laufen muss. Das in Art. 19 Abs. 4 grundgesetzlich verankerte Klagerecht vor Verwaltungsgerichten istdamit praktisch ausgehebelt, was zu einer Flut von Verfassungsbeschwerden durch betroffene Bürger führen könnte.Das Klagerecht gegen den Bedarf wurde bereits ausgehebelt, wie die abgelehnte Klage gegen den angeblichen Bedarf der sogenannten “Thüringer Strombrücke“ (BVerG AZ. 7A 4.12) beweist.
In unserem Fall wenden wir uns nicht gegen den Bedarf, sondern gegen die einseitige Festlegung auf die Freileitungstechnik und reklamieren daher eine Öffnungsklausel für geeignete andere Techniken wie z.B. die vollständige Erdverkabelung der o.g. Projekte, damit die planfeststellende Behörde erstmalig und überhaupt eine technische Alternative zur Freileitung hat. Neben der faktischen Aushebelung des Klagerechts verstößt das Bedarfsplangesetz u.E. auch gegen:
Art. 2 Abs. 2 GG: „ Jeder hat das Recht auf…körperliche Unversehrtheit“.
Hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Gleichstrom Freileitungen durch die starken elektrischen Felder und die elektrische Aufladung von Aerosolen, Dieselruß, Staub, Cadmium und Asbest, etc. durch windverdriftende ionisierte Raumladungswolken besteht nach Studien der Uni Bristol die erhöhte Gefahr von Lungenkrebserkrankungen. Zudem überschreiten die magnetischen Gleichfelder unter dem tiefsten Seildurchhang den BImSch Grenzwert für Implantatträger von 500 µT. Erdkabel emittieren dagegen keine elektrischen Felder (Anlage Bl. 18). Die magnetischen Gleichfelder in Kinderkopfhöhe über der Kabelanlage liegen um den Faktor 100 unter den BImSch Grenzwerten für Implantatträger und sind 4.240- fach geringer als der Grenzwert von 21.200 Mikrotesla für die allgemeine Bevölkerung. Großangelegte Feldversuche mit der Gesundheit der Bevölkerung sind u.E. nicht vom Grundgesetz gedeckt.
Art. 14 Abs. 3 GG: „ Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“.
Erdverkabelungen, insbesondere das minimalinvasive Infranetz Vollverkabelungssystem mit lediglich 50 cm Grabenbreite pro Gigawatt und einem völlig unbedenklichen magnetischen Gleichfeld über der Kabelanlage greifen wesentlich geringer in das Eigentum betroffener Bürger ein als Freileitungen. Enteignungen sind beim Infranetz Vollverkabelungssystem dank geringer Trassenbreite und der damit verbundenen flexiblen Trassenführung komplett vermeidbar. Bei Freileitungen sind Enteignungen bzw. Besitzeinweisungen die Regel. Eine enteignungsgleiche Situation ergibt sich auch aus dem Wertverlust von betroffenen Immobilien, der nach dem Steinkogler Gutachten zwischen 30 und 40% liegen kann. In manchen Fällen werden die Immobilien sogar unverkäuflich.
Artikel 20a GG: „ Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung...“. Die technische Lebensdauer von Freileitungen wird, trotz Neubeseilung nach 40 Jahren incl. Erneuerung des Korrosionschutzes der Masten in der Regel mit 80 Jahrenangegeben.
Unseres Erachtens sind im Genehmigungsverfahren daher stets auch die Belange künftiger Generationen abzuwägen. Dabei ist der technische Fortschritt der Übertragungstechnik zu berücksichtigen. Die Freileitungstechnik aus dem 19.Jahrhundert sollte dabei durch die deutlich verlustärmere und minimalinvasive Vollverkabelungstechnik ersetzt werden.
Art. 72 GG Abs.2 : „ Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse “. Mit der Festlegung auf die dauerhaft landschaftserhebliche und gesundheitsgefährdende Freileitungstechnik mit erheblichen Auswirkungen auf denWertverlust betroffener Immobilien verstößt das Bundesbedarfsplangesetz u.E. auch gegen das Gebot der Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Gleichartige Lebensverhältnisse sind nur mit der Vollverkabelung möglich.
Richtlinie 9243/EWG ( Natura 2000) : Zitat Dr. jur. Christof Sangenstedt, BmU im Kommentar zum Recht des Energieleitungsausbaus von Armin Steinbach Seite 366: „Von erheblicher praktischer Bedeutung für die Trassenplanung einer Freileitung ist vor allem die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Gebieten sowie spezieller artenschutzrechtlicher Erfordernisse. Bei diesen Materien handelt es sich um besonders gewichtige öffentliche Umweltbelange, die…in der Abwägung nach § 5 Abs. 1 S. 2 NABEG anderen Belangen grundsätzlich vorgehen.
Korridorverläufe, die mit erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes verbunden sind, oder mit artenschutzrechtlichen Verboten nach §§ 44 ff. BNatSchG kollidieren, sind regelmäßig keine Planungsoptionen und daher zwingend von der Betrachtung auszusc hließen“.
Das minimalinvasive Infranetz Vollverkabelungssystem mit lediglich 50 cm Grabenbreite pro Gigawatt kann auch in Natura 2000 Gebieten problemlos verlegt werde
Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie): An deutschen Freileitungen sterben jährlich 30 Mio.
Vögel.Das entspricht im Mittel 550 Vogelschlagopfern pro Leitungskilometer und Jahr [Heinjis, Hörschelmann, Bernshausen und Richarz]. Der Ausbau der o.g. fünf Projekte mit insgesamt 2.830 km Länge wird daher jährlich ca.1,5 Mio. Vogelschlagopfer zusätzlich fordern, was sich über die technische Lebensdauer der Leitungen von 80 Jahren auf zusätzliche 120 Mio. Vogelschlagopfer addiert. Betroffen sind alle hier vorkommenden 179 Vogelarten einschließlich der prioritären Arten.
Die Vogelschutzrichtlinie beinhaltet ein Tötungsverbot für wildlebende Vogelarten !
Die Übertragungsnetzbetreiber propagieren nun die Anbringung von Vogelschutzmarkern aus schwarzen und weißen Hartplastikstäben am oberen Erdseil, die angeblich von 90% der anliegenden Vögel erkannt werden, zumindest bei Tage. Diese Marker sollen aber nur an bestimmten stark frequentierten Vogelzuglinien angebracht werden. Abgesehen von der Tatsache, dass damit dem Tötungsverbot nicht Genüge getan ist, ergeben sich auch Gefahren für Personen und Sachschäden, weil die Hartplastikmarker bei hohen Windgeschwindigkeiten (Orkan Kyrill, 225 km/h) definitiv abreißen und anPersonen, Tieren, Autos oder Dächern erheblichen Schaden anrichten können.
§ 15 Abs. 1, Satz 1 und 2, BNatSchG: Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft sind zu unterlassen. Gemäß Satz 2 sind Beeinträchtigungen vermeidbar, wenn es zumutbare Alternativen gibt, um den verfolgten Zweck mit geringeren oder ohne Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen. Die Vollverkabelung ist eine zumutbare Alternative. Sie kommt nahezu ohne Beeinträchtigung von Natur- und Landschaft aus. Im nachstehenden Punkt wird das näher erläutert.
§§ 34 und 45 BNatSchG: Zitat Karsten Bourwieg, Bundesnetzagentur, im Kommentar zum Recht des Energieleitungsausbaus von Armin Steinbach, Seite 299. „Freileitungsvorhaben stehen im Widerspruch zu den §§ 34 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes, weil alle Schutzgüter wie Gesundheit, Sicherheit, Nutztiere, wildlebende Vogelarten, Wälder, Landschaft und Kulturgüter, sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen in hohem Maße verletzt werden. Ausnahmen sind an eine strenge Voraussetzung geknüpft: Zumutbare Alternativen dürfen nicht ersichtlich sein “. Durch die Festlegung im Bundesbedarfsplan auf die Freileitungstechnik können die Planfeststellungsverfahren prinzipiell nicht mehr ergebnisoffen durchgeführt werden, weil das Ergebnis schon im Vorfeld feststeht. Ersichtliche und zumutbare technische Alternativen können daher nicht mit abgewogen werden.
Zumutbare Alternativen zum geplanten Gleichstrom Netzausbau sind zwei Systeme:
Alternative 1, Power to Gas : Hier wird das Speicherproblem der fluktuierenden erneuerbaren Energien dauerhaft gelöst und der o.g. Netzausbau komplett überflüssig gemacht, weil in Deutschland bereits ein flächendeckendes 450.000 km langes Gasnetz mit 47 Erdgasspeichern besteht.
Im Gegensatz zu den o.g. elektrischen „Punkt zu Punkt“ Gleichstromsystemen ist es maximal mehrpunktfähig d.h.
das Gasnetz kann an vielen tausend Stellen angezapft und eingespeist werden, sodass die zutransportierende überschüssige Windenergie aus dem Norden flächendeckend und über 24 Stunden bedarfsgerecht zur Rückverstromungund Erzeugung von Wärme verteilt werden kann, was allen Bürgern zugute kommt und auch die Abhängigkeit von Importgas erheblich reduziert. Wird das sog. EE-Gas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen rückverstromt, sind Wirkungsgrade von über 60% erreichbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Power-to-Gas .
Zum Vergleich: Der Wirkungsgrad von Gleichstrom Freileitungen liegt im Volllastbetrieb bei 86 % in der Vollverkabelung bei 93 %. Angesichts der erheblichen und dauerhaftenAuswirkungen von Freileitungen auf Natur, Landschaft und Mensch ist der schlechtere Wirkungsgrad durchaus zumutbar, zumal sich der Wirkungsgrad der Elektrolyseure bei entsprechender Förderung technologisch noch deutlich steigern lässt.
Alternative 2, Vollverkabelung: Die Zumutbarkeit von Erdkabeln wird bislang ausschließlich über den angeblichen Mehrkostenfaktor gegenüber Freileitungen definiert,was angesichts der Zumutungen von Bürgern und Natur aber zu kurz greift. Je nach Gutachter liegt der Mehrkostenfaktor für Gleichstromerdkabel zwischen 2 und 4.Die Bundesnetzagentur hat vor Jahren einen zumutbaren Mehrkostenfaktor von 2,75 gegenüber Freileitungen „gegriffen“, ohne ihn zu belegen oder vor dem Hintergrund der Aspekte von Naturschutz, Gesundheit, Orkanschäden, Unfällen mit Luftfahrzeugen oderdem Wertverlust von Immobilien zu gewichten. Dieser Mehrkostenfaktor basierte auf widersprüchlichen Angaben zu den Kosten von Freileitungen, die man damals noch mit 1,4 Mio. €/kmannahm. Heute sprechen die Übertragungsnetzbetreiber nur noch von Kosten im unteren einstelligen Milliardenbereichfür jedes der o.g. Projekte.Keiner legt sich mehr im Detail fest. Das Infranetz Vollverkabelungssystem vergleicht sich dagegenals Basis an den Kostensätzen der BMU / IZES Studieaus 2011 für Freileitungen mit Teilverkabelungen in Höhe von 2,5 Mio. €/km und addiert dazu Nebenkosten für Vogelschutzmaßnahmen oder die Zuwendungen an die Gemeinden in Höhe von40.000 €/km zurAkzeptanzverbesserung nach § 5 der Stromnetzentgeltverordnung sowie erhebliche Ausgleichsmaßnahmen, Prozesskosten, Waldrodungen, etc (Anlage Bl. 14). Gleichzeitig minimiert das Infranetz System durch den Einsatz von integrierten Lichtwellenleitern und dem Flüssigbodenverfahren sowie dem Entfall von:
· Kabelmuffen
· Wasserhaltung
· Schwerem Kabelgrabenverbau nach DIN 4124
· Resonanzprüfung mit 150 to Messequipment auf 5 Tiefladern
die üblichen Systemkosten derart, dass der Mehrkostenfaktor zu Freileitungen nur noch bei ca. 1,25 liegt.Berücksichtigt man die um zwei Drittel geringeren Betriebskosten von Erdkabeln, die deutlich höheren Verluste von Freileitungen und die Neubeseilung nach 40 Jahren mit Erneuerung des Korrosionsschutzes der Masten bei monatelangen Betriebsausfällen, was einem Neubau nahekommt, dann ist die Erdverkabelung betriebswirtschaftlich billiger.
Die technische Lebensdauer von Gleichstrom Erdkabelsystemen nach dem Infranetz System kann wegen der Reinraumfertigung, Vorprüfung, Flüssigbodenbettung und der permanenten, automatischen Zustandsüberwachung über die integrierten Lichtwellenleiter durchaus 80 Jahre erreichen, weil beschädigte oder aus dem Toleranzband laufende Module wie Verschleißteile schnell und komplett ausgetauscht werd
· Das Risiko von Orkanschäden, Blitzschäden, Eisregen.
· Die möglichen klagebedingten Verzögerungskosten beim Netzausbau, die sich nach der o.g. BMU / IZES Studie
auf 1,8 Mio. Euro pro Jahr belaufen können.
· Die Sachschäden an Natur, Landschaft und Vogelwelt.
· Die Kosten negativer gesundheitlicher Auswirkungen.
· Die forstwirtschaftlichen Verluste in 130 m breiten Waldschneisen, die sich auf 13 ha pro Trassenkilometer
im Wald summieren.
· Das Treibhauspotential der Waldschneisen mit entsprechendem CO2 Äquivalent von 9,2 to pro ha Wald und Jahr.
· Den Wertverlust betroffener Immobilien zwischen 30 und 40%.
Pilotcharakter von Teilverkabelungen: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durchlaufende Gleichstrom-Freileitungssysteme im Höchstspannungsbereich Stand der Technik sind und lediglich die Teilverkabelungen noch im Netzbetrieb erprobt werden müssen. Für die o.g. 5 Projekte sieht das Gesetz daher lediglich kurze Teilverkabelungsabschnitte vor, wenn es bestimmte Raumwiderstände, wie z.B. der Abstand zur Wohnbebauung, zwingend erforderlich machen.
Durchgehende reine Gleichstrom-Freileitungssysteme sind aber eben nicht Stand derTechnik, weil sie im dicht besiedelten Deutschland hinsichtlich der epidemiologischen Auswirkungen durch ionisierte Raumladungswolken nicht erprobt sind. Hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von ionisierten Raumladungswolken, die mit dem Wind verdriften, gibt es lediglich eine Studie der Uni Bristol, die aber negativ ist, weil lungengängige Aerosole und Luftschadstoffewie Dieselruß, Asbest, Kohlestaub und Cadmium, etc. Lungenkrebs begünstigen können, besonders wenn sie elektrisch bis zum 4- fachen über dem Grenzwert von 5.000 Volt pro m aufgeladen sind, ein Wert, der unter den Seilen auftreten kann und noch in 400 m Entfernung hinter dem Wind, bis zu 2.000 Volt pro m betragen kann (Anlage Bl. 18).
Die vorgeschlagene Gleichstrom-Vollverkabelung, die keine elektrischen Felder emittiert, ist dagegen erprobt und definitiv Stand der Technik. Die Liste der bereits gebauten 7.536 km langen Gleichstrom-Erdkabelsysteme lässt diesen Schluss zu. Die Systemlängen der heute üblichen IGBT gesteuerten Anlagen belaufen sich bis Ende 2014 auf 2.879 km.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_HGÜ-Anlagen
Das Bundesbedarfsplangesetz listet als Maßnahme 33 das 600 km lange „Nord.Link“ Seekabelprojekt ausdrücklich als Pilotprojekt auf, wobei festzuhalten ist, dass Seekabel auch Erdkabel sind, die allerdings unter weit schwierigerenBedingungen verlegt und gewartet werden müssen als Landkabel. Die Einstufung des „Nord.Link“ als Pilotprojekt übersieht die bereits realisierten Projekte wie z.B.:
· Das seit 2008 in Betrieb befindliche 580 km lange „NorNed“ Kabel von Eemshaven nach Norwegen, das ebenfalls von TenneT und Statnet gebaut wurde und auch mit Erfolg betrieben wird.
· Das seit 2010 in Betrieb befindliche 260 km lange „BritNed“ von Rotterdam nach Kent,
· Die 65 km lange Pyrenäenquerung von Baixas bei Perpignan in Frankreich bis Santa Llogaia in Spanien,um nur einige zu nennen.
III. Antragsberechtigung
Vorgeschichte: Die Infranetz AG hat am 11.06.2013 beim Energieministerium in Kiel den Antrag auf ein bürgerfinanziertes HGÜ-Erdkabelsystem entlang der Westküste als Alternative zu einer neuen 380 kV-Freileitung von Brunsbüttel bis zur dänischen Grenze gestellt.Das beantragte Erdkabelsystem sollte die schwerwiegenden Auswirkungen der geplanten 380-kV-Freileitung auf Natur- und Landschaft parallel zur Westküste am Übergang zum Weltnaturerbe Wattenmeer sowie auf den massiven Breitbandvogelzug von europäischer Bedeutung und auch die visuelle und gesundheitliche Belastung der betroffenen Bürger, sowie den Wertverlust der Immobilien verhindern.Das Ministerium hat uns mit Schreiben vom 30.08.13 Verwaltungskosten für die bevorstehende Ablehnung in beträchtlicher Höhe angedroht und dies bei einem nachfolgenden persönlichen Gespräch auch mit 1,3 bis 7 Mio. € konkretisiert. Mit Schreiben vom 04.12.2013 wurde unser Antrag dann formell abgelehnt, ohne auf die vorgebrachten Sachargumente einzugehen.
Die Verwaltungskosten wurden uns erlassen.
Vor dem Hintergrund der o.g. Rechtssprechung zur „Thüringer Strombrücke“ (BVerG AZ. 7A 4.12), war eine Klage vor dem Landesverwaltungsgericht in Schleswig aus unserer Sicht aussichtslos, weil die 380 kV-Freileitung im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben war, sodass das Landesverwaltungsgericht auch nicht zugunsten einer Erdkabellösung entscheiden konnte. Genau der Umstand, den wir hier beklagen. Die kostspielige Anrufung des Landesverwaltungsgerichtes war uns auch wegen des hohen Streitwertes nicht zuzumuten, zumal auch die Gefahr bestand, dass der Kostenerlass damit wieder aufgehoben wird.
Mit vorliegender Beschwerde wenden wir uns nicht gegen diesen ablehnenden Entscheid, da die Einspruchsfristen abgelaufen sind.
Der Vortrag dient lediglich der Erklärung, warum wir nun gegen die weiterführenden o.g. Gleichstrom Freileitungen nach Süddeutschland Beschwerde einlegen.
Die Antragsberechtigung für diese Verfassungsbeschwerde ziehen wir aus:
· Der Unzumutbarkeit von Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Bedarf (BVerG AZ. 7A 4.12) oder die vorgeschriebene Technik als Freileitung. Der geplante Verkabelungsantrag der Infranetz AG würde mit demHinweis auf die gesetzlich festgelegte Technik folgerichtig und kostenpflichtig abgelehnt.
· Der damit verbundenen Aushebelung eines (wirksamen) Klagerechts nach Art.19 Abs. 4 GG und dem unmittelbar daraus resultierenden Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4.
· Der Tatsache, dass die Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse nach Art. 72 GG Abs.2 mit Freileitungen nicht möglich ist. Das ist nur mit Vollverkabelungmöglich.
· Der allgemeinen Bedeutung hinsichtlich der landschaftlichen Auswirkungen von neuen Freileitungstrassen auf alle Bundesbürger, was ausdrücklich auch dieGesellschafter der Infranetz AG einschließt.
· Der allgemeinen Bedeutung hinsichtlich der gesundheitlichen und eigentumsrelevanten Auswirkungen auf die direkt betroffenen Bürger, was durch die o.g. Aushebelung des Klagerechts zu einer Flut von Verfassungsklagen führen muss.
· Der allgemeinen Bedeutung für die Stromkunden in der Industrie und in den 40 Mio. Haushalten, die letztlich alle Ausbaukosten zugunsten von drei privatenÜbertragungsnetzbetreibern zu tragen haben. Auch hier sind die Gesellschafter der Infranetz AG und die Firma selbst betroffen, weil die Freileitungen, wie obenausgeführt, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich teurer sind.
· Der allgemeinen Bedeutung der Tatsache, dass der Beschleunigungsgedanke, der dem Bedarfsplangesetz zugrunde liegt, durch den massiven Widerstand von Bürgern, Gemeinden und Landkreisen sowie tausende Einsprüche oder Klagen in das Gegenteil verkehrt wird. Auch Klagen gegen die o.g. Vogelschutzrichtlinie vordem europäischen Gerichtshof könnten die Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen. Für die Auslegung der landseitigenOffshore Anbindungen wurde austerminlichen Gründen bereits zugunsten von Erdkabel entschieden, weil die planungsrechtlichen Unsicherheiten durch mögliche Klagen zu groß waren.
· Der allgemeinen Bedeutung der Tatsache, dass Planfeststellungsverfahren prinzipiell nicht ergebnisoffendurchgeführt werden können, weil das Ergebnis schon im Vorfeld feststeht. Ersichtliche und zumutbare technische Alternativenkönnen daher nicht mit abgewogen werden, sodass in der Folge auch noch das Bundesnaturschutzgesetz ausgehebelt wird.
· Der wettbewerbsbehindernden starren Festlegung auf die Freileitungstechnik, die uns an der Markteinführung unseres muffenlosen, modularen, verlustarmen,minimalinvasiven und preiswerteren Infranetz Vollverkabelungskonzeptes hindert.
· Der Tatsache, dass formelle Gesetze wie das Bundesbedarfsplangesetz auch unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können. Wir greifen aber das Bundesbedarfsplangesetz hier nicht grundsätzlich an. Ziel ist lediglich eine wirksame Öffnungsklausel zur Technik.
Da der Netzentwicklungsplan sowieso einer ständigen, jährlichen Anpassung im Licht neuer Erkenntnisse unterworfenist, könnte eine solche Öffnungsklausel evtl. auch über diesen Weg eingebracht werden, sofern das Verfassungsgericht das im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger entlang der Trasse fordert bzw. anordnet.
Wir bitten um Nachsicht, dass wir diesen Fall nicht über einen Anwalt vortragen, weil wir als neugegründetes kleines Ingenieurbüro die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 22.000 € nicht leisten können.
Mit der Bitte um Annahme der Beschwerde verbleiben wir
mit freundlichem Gruß
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Dipl.-Wirtsch. Ing. Claus Rennert
Anlagen:
Die Anlagen 14 und 18 sind im beiliegenden Vortrag enthalten, den wir am 18.07.14 im Kreishaus Hameln gehalten
haben. Zum besseren Verständnis des Infranetz Konzeptes fügen wir hier den ganzen Vortrag Bl. 1 – 21 an.