STOPPT "FRACKING" oder wollt ihr Millionen Liter Chemikalien die sogar mit Uranisotopen durchsetzt sind in einigen Jahren in eurem Grundwasser haben ??? Soll sich die Erde unter euren Grundstücken absenken oder sich in Sumpf oder Moor verwandeln??? Wollen wir das wirklich unseren Nachkommen antun, um die Erde weiter auszubeuten und zu VERNICHTEN ???
Es gibt doch schon sehr viel modernere Techniken, warum werden diese nicht ausgebaut und genutzt ???
Wenn sie genau wissen wollen was "Fracking" ist und was es für die Umwelt bedeutet, sehen sie sich bitte die Links zu dem Thema an, die am Ende der Seite aufgeführt sind !!!
10. Februar 2016
Der Fracking-Boom wird bleiben
Der Ölpreisverfall könnte zu einem ersten prominenten Pleitefall führen. An der US-Energierevolution ändert das nichts.
Von Jan Willmroth
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kommentar-der-fracking-boom-wirdbleiben-1.2857403
Rheinische Post vom 19.01.2016
Wirtschaft lehnt Fracking-Verbot ab
Düsseldorf Die Landesregierung tut sich schwer mit ihrem neuen Landesentwicklungsplan (LEP)
Quelle: http://www.pressreader.com/germany/solinger-morgenpost/20160119/281797103000360/TextView
8. Juni 2015, 18:52 Uhr Fracking
Regelwerk mit Schlupflöchern
Experten üben Kritik am Entwurf für ein Fracking-Gesetz - das tun selbst jene, die es im Prinzip begrüßen.
Von Christopher Schrader , Berlin
Ginge es nur nach der Meinung der anwesenden Experten, stünde es 4:3 für das Fracking . Die umstrittene Bohrtechnik soll nach Plänen der Bundesregierung per Gesetz geregelt werden, und im Rahmen der parlamentarischen Beratung hatte der Umweltausschuss des Bundestages am Montag sieben Fachleute zur Anhörung eingeladen. Drei kamen von Umweltorganisationen und sagten "Nein" zu Entwurf und Technik
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fracking-regelwerk-mit-schlupfloechern-1.2511303
R.P vom 9.05.2015
Kraft kritisiert Gesetzentwurf des Bundes zum Fracking
Berlin/Düsseldorf Die rot-grüne NRW-Regierung besteht auf einem vollständigen Verbot zur Gasförderung durch Fracking.
R.P vom 24.04.2015
Landtagskommission schließt Fracking nicht aus
Von Reinhard Kowalewsky
Düsseldorf Früher war die Chemie-Industrie für die Grünen eines der großen Feindbilder, am kommenden Montag wird sich zeigen, wie sich die Zeiten geändert haben: Der langjährige Grünen-Politiker Hans Christian Markert wird im Landtag eine 22 seitige Empfelung vorlegen, ..
Quelle: http://www.pressreader.com/germany/solinger-morgenpost/20150424/281767037766949/TextView
13.04.2015
Fracking - NRW auf Gegenkurs zu Berlin
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) pocht auf ein totales Verbot und will den Bundesrat als Hebel benutzen.
Damit legt sie sich mit ihrer Parteifrindin,, Bundesumeltministerin Barbara Hendricks, an.
Siehe Seite A4 Politik
1. April 2015, 18:52 Uhr
Energie
Regierung beschließt Fracking-Verbot
Die Förderung von Schiefergas soll in Deutschland weitgehend verboten werden. Doch zufrieden sind auch die Kritiker nicht: Umweltverbände warnen vor Schlupflöchern.
V on Guido Bohsem , Berlin
Die Förderung von Schiefergas soll in Deutschland weitgehend verboten werden. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Entwurf. "Das ist ein Fracking-Verhinderungsgesetz, mindestens aber ein Fracking-Einschränkungsgesetz", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD).
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-regierung-beschliesst-fracking-verbot-1.2420099
Fracking
Bohrloch in der Tagesordnung
25.03.2015
Das Kabinett verschiebt Beschlüsse zum Fracking - mal wieder. Die Unionsfraktion hatte gleich eine ganze Liste mit "Änderungs- und Ergänzungswünschen" zusammengestellt .
Bis vorige Woche war noch alles klar. Das Kanzleramt verschickte seine aktuelle Vorhabenplanung, auch die Beschlüsse über das umstrittene Fracking hatten darin ihren festen Platz: "Kabinett 25.03.2015 ". Das Kabinett verstrich - nur einen Beschluss zum Fracking fasste es nicht. Er wurde in letzter Minute verschoben. Wie einst unter Schwarz-Gelb.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fracking-bohrloch-in-der-tagesordnung-1.2409715
24.03.2015
Was sie über Fracking wissen müssen
23. März 2015
Umstrittene Gasförderung
Schwarz-grüne Allianz gegen Fracking
Exklusiv | Berlin. Umwelt- und Wirtschaftsministerium arbeiten seit Monaten an einem Fracking-Gesetzentwurf. Jetzt gibt es Kritik aus den eigenen Reihen. Der Kabinettstermin am Mittwoch dürfte platzen.
Von Jan Drebes
Ausgerechnet aus den eigenen Reihen gibt es nun neuen Ärger um den umstrittenen Fracking-Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition. Unmittelbar vor dem einst geplanten Termin für die Beratung im Kabinett gehen Unionspolitiker um den niedersächsischen CDU-Abgeordneten Andreas Mattfeldt zum Angriff auf das Vorhaben über. Er kritisierte, die geplanten Einschränkungen des Frackings zur Gewinnung von Erdgas gingen "keinesfalls weit genug". Damit bildet sich - zusätzlich zur Kritik in der SPD - auch eine Allianz von Konservativen und Grünen gegen das Vorhaben zweier SPD-Ressorts.
13.02.2015
BMUB: Großes Interesse der Verbände und Länder an Anhörung zu Fracking-Regelungspaket
Dabei haben sich die Bundesländer und fast 50 Verbände zu den Ende letzten Jahres veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert. Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Eingestellt am 24.01.2015
Freie Fahrt für Fracking?
Fakten und Einschätzungen zu den Fracking-Gesetzesentwürfen
Berlin, den 15.01.2015
Sehr geehrter Herr Lehnacker,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Januar 2015 zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie.
Grundsätzlich darf ich anmerken: Es ist klar, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD betont daher mit Blick auf den Einsatz der Fracking-Technologie, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium im November 2014 ein Paket von Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgelegt. Geplant sind unter anderem Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bergrechts. Zu den genannten Punkten läuft derzeit die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals mit dem Ziel eines noch besseren Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Wasser.
Lassen Sie mich hierzu einige Punkte hervorheben:
Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutz sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten sein. Die Länder sollen zudem an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
Im gesamten Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung oder zur unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln darf eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).
Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt. Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.
Die eingesetzten Fracking-Gemische dürfen laut Gesetzentwurf im Bereich des konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden. Im gesamten Prozess sind weitere strenge und umfassende Sicherheitsauflagen zu erfüllen (u. a. Erstellung Ausgangszustandsbericht, Grund- und Oberflächenüberwachung, Überwachung des Lagerstättenwassers, der Rückflüsse und der Bohrlochintegrität etc.).
Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser wird vollumfänglich der Stand der Technik vorgeschrieben. Auch hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich durchzuführen.
Zudem wird das Bergschadensrecht verschärft. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt. Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Klar ist: Zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand wird es kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen deshalb für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe ein generelles Frackingverbot vor. Lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen sind unter strengsten Umweltanforderungen möglich, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:
· Eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
· die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
· alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d.h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.
Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der oben genannten unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten die oben im Bereich der konventionellen Erdgasförderung genannten Auflagen vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also sehr weitreichend.
Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden die Regelungsentwürfe der Bundesregierung intensiv geprüft und beraten. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt dabei oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offenhalten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Sorgen und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Die Bundesregierung hat in ihren Entwürfen den Bereichen Wissenschaft und Forschung deshalb eine zentrale Bedeutung eingeräumt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
E-Mail, vom 9.01.2015
Klaus Lehnacker, 41472 Neuss-Holzheim, Am Heiligenhäuschen 1
Hermann Gröhe (MdB)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Neuss-Holzheim, den 09.01.2015
Fracking oder Umweltschutz, Herr Gröhe?
Sehr geehrter Herr Gröhe,
die Regierungsparteien haben sich auf ein Gesetzespaket zu Fracking geeinigt. Obwohl Fracking nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums keinen nennenswerten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann, soll die gefährliche Fördermethode mit dem Gesetzesentwurf ermöglicht werden.
Da Sie meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten, beantworten Sie mir bitte folgende Frage: Sind Sie für Fracking oder für Umweltschutz? Vertreten Sie die Interessen der Energielobby oder die der Bürgerinnen?
Zwar rühmt sich die Umweltministerin, die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vorzulegen, die es je gab. Doch der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Schlupflöcher, die der Energieindustrie Raum geben, ihre betriebswirtschaftlichen Interessen auf Kosten von Natur- und Klimaschutz sowie Gesundheit und Lebensqualität von uns Bürgerinnen zu verfolgen.
Dazu gehören insbesondere die folgenden Punkte:
• Fracking zur Förderung von Tight Gas bleibt erlaubt, obwohl hier ähnlich viele Umweltrisiken bestehen wie bei der Förderung von Kohleflöz- oder Schiefergas.
• Tight Gas-Fracking wird sogar in Natura 2000-Gebieten erlaubt.
• Probebohrungen werden auch oberhalb der 3000-Meter-Grenze zugelassen.
• Kommerzielles Schiefergasfracking wird ab 2018 möglich, sofern eine Expertenkommission mehrheitlich erklärt, dass das spezifische Vorhaben „grundsätzlich unbedenklich“ ist.
• Die Entsorgung des mit hochgiftigen Stoffen belasteten Lagerstättenwassers wird nicht klar reguliert.
Auch nach der neuen Regelung kann es unbehandelt in den Boden verpresst werden. Beziehen Sie öffentlich Stellung und setzen Sie sich für ein Verbot von Fracking ein! Fordern Sie die Nachbesserung bei allen oben genannten Punkten! Stimmen Sie im Bundestag nicht für ein Fracking-Ermöglichungsgesetz! Beugen Sie sich nicht der Koalitionsdisziplin!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lehnacker
23.11.2014
NRW-Ministerpräsidentin Kraft bekräftigt Nein zu Fracking
DÜSSELDORF/COESFELD (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat ihre ablehnende Haltung zum Fracking bekräftigt. "Ich bleibe bei dem, was ich immer gesagt habe: Solange ich in Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin bin, wird es hier kein Fracking für die unkonventionelle Erdgasförderung geben", sagte sie der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" ("WAZ", Samstag).
Sie werde den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf, der das Freipressen von Gas aus tiefen Gesteinsschichten unter Auflagen ermöglichen soll, genau prüfen und "gegebenenfalls im Bundesrat für Änderungen kämpfen", so Kraft. "Für mich ist völlig klar, dass Fracking mit gravierenden ökologischen Folgen in unseren dichtbesiedelten Regionen nicht verantwortbar wäre", sagte die Ministerpräsidentin der Zeitung weiter. Es gehe nicht nur um mögliche Gefahren für das Grundwasser durch Chemikalien-Einsatz, sondern auch um einen massiven Eingriff in die Natur wie durch enormen Wasserverbrauch oder Lkw-Verkehr.
21. N ovember 2014
Umstrittene Fördermethode
So will die Regierung Fracking erlauben
Berlin. Nach harten Verhandlungen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zum Fracking vorgelegt. Demnach soll es künftig einige Ausnahmen für Unternehmen geben, die umstrittene Technik in Deutschland anzuwenden.
Von Jan Drebes und Thomas Reisener
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des neuen Frackinggesetzes in die Ressortabstimmung gebracht. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wird Fracking künftig erlaubt sein oder nicht? Grundsätzlich wird Fracking in Deutschland nicht erlaubt sein. Allerdings gibt es im Gesetzentwurf Ausnahmen. Unternehmen dürfen demnach außerhalb von sensiblen Flächen wie Trinkwasserschutzgebieten durchaus Fracking zur Gewinnung von Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein beantragen und nach Genehmigung der Behörden auch einsetzen. Voraussetzung ist jedoch eine erfolgreiche Probebohrungen im Vorfeld.
20. November 2014 14:31
Förderung von Schiefergas in Deutschland Ausgefrackt
- Das Streitthema Fracking beschäftigt die Bundesregierung: Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet.
- Es sieht ein grundsätzliches Verbot der umstrittenen Fördertechnik vor - erlaubt allerdings Probebohrungen.
- Einen Schiefergasboom wie in den USA würde es in Deutschland aber ohnehin nicht geben. Dafür fehlen die Vorräte.
Von Michael Bauchmüller und Silvia Liebrich
Fracking, das ist in Deutschland eine Art Synonym für das Böse: zerstörte Umwelt, verseuchtes Wasser, Bürger in Angst. Wenige Themen regen die Deutschen derzeit so auf wie die Aussicht, um die Ecke könnte dereinst im großen Stil das umstrittene Schiefergas gefördert werden - ungeachtet aller Gefahren. An diesem Donnerstag will das Bundesumweltministerium nun den Entwurf für ein Fracking-Gesetz zur internen Abstimmung an die anderen Ressorts verschicken - und wie es aussieht, wird keine der schlimmsten Befürchtungen eintreten.
20. November 2014
Berlin
Unternehmen erhalten eine Fracking-Option
Berlin. Nun ist es offiziell: Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Unternehmen künftig in seltenen Ausnahmefällen kommerzielles Fracking zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein auch oberhalb einer Tiefe von 3000 Metern betreiben dürfen. Wie unsere Zeitung aus Regierungskreisen erfuhr, geht das aus dem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums hervor, der heute in die Ressortabstimmung gegeben wird. Demnach soll das unkonventionelle Fracking zwar grundsätzlich und unbefristet in Deutschland verboten sein. Ausnahmen sind aber auch oberhalb einer Tiefe von 3000 Metern möglich, sofern die Unternehmen strenge Auflagen einhalten. Von Jan Drebes
17. November 2014
Fracking: alternative Energiequelle oder Umweltverschmutzung?
Mit einer Ausnahmeregelung will die CDU den monatelangen Streit um Fracking in Deutschland beenden. Ein unabhängiges Gremium von Wissenschaftlern soll Methoden und mögliche Standorte prüfen. Das letzte Wort aber haben örtliche Umweltbehörden.
Diskutieren Sie mit uns.
Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier .
- Fracking soll es in Deutschland grundsätzlich nicht geben, solange nicht klar ist, ob die Gasförderung der Umwelt schadet. Wissenschaftler sollen nun aber doch bohren dürfen - um die Technik für Unternehmen zu testen.
17. November 2014
Düsseldorf
NRW prüft Fracking-Vorstoß des Bundes
Düsseldorf. Die Erprobung der umstrittenen Methode zur Förderung von Erdgas soll auch in weniger als 3000 Metern Tiefe erlaubt werden. Das sieht der Kompromiss der Bundesregierung vor. Nordrhein-Westfalen hält vorerst am Nein zu Fracking fest.
Von Andreas Gruhn
Zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bahnt sich ein Konflikt um die Erprobung der umstrittenen Fördermethode Fracking an. Nach dem Willen der Bundesregierung könnte Fracking auch in Schichten erlaubt werden, die näher als 3000 Meter an der Erdoberfläche liegen. Bisher galt diese Markierung als Grenze, doch in dem Kompromiss, der in der vergangenen Woche unter Anleitung von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) entstand, ist das 3000-Meter-Verbot ersatzlos gestrichen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel
Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/nrw-prueft-fracking-vorstoss-des-bundes-aid-1.4672960
Was Ist "FRACKING" und was bedeutet dies für die Anwohner, deren Eigentum und deren Nachkommen ?
FRACKING bedeutet, dass Chemikalien in den Erdboden geleitet werden um damit Gase und Schieferöle zu lösen und zu fördern. Ein Umweltverträglichkeitsverfahren wurde noch nicht einmal für die Probeobjekte erstellt. In den USA, wo es schon mehrere solcher Anlagen gibt, wandern die Einwohner ab, da sie die eingeleiteten Chemikalien überall finden.
In der Luft, im Wasser und sonst auch noch überall.
Auch steigen in 25 bis 50 Jahren die Chemikalien mit dem Grundwasser automatisch an die Erdoberfläche. Und hier wird von mehreren Millionen Litern Chemikalien geredet., diese enthalten sogar Spuren von mehreren Uran Isotopen !!!
Es wird also nicht nur der Boden mit Chemikalien verseucht, es wird nicht nur auf längere Zeit das Grundwasser verseucht, durch das Fracking füllen sich auch die Gas - und Schieferölabbauorte mit Wasser und die Abbauorte werden mit der Zeit zu Sümpfen !!!
Was wollen wir der ERDE und somit auch uns eigentlich noch antun ??? Wie sollen unsere Enkel und Urenkel denn noch leben???
Und in Deutschland gibt es schon 52 Genehmigungen für den Fracking Abbau, die meisten befinden sich mal wieder am Niederrhein und besonders "nördlich von Köln". Was ist den "Nördlich von Köln ???
Das ist doch mal wieder der Rhein - Kreis Neuss !!!
SIND WIR DER FUSSABTRETER DER NATION ???
Immer alles auf unsere Kosten, Gesundheit, Eigentum usw. !!!
Beispiele gefällig? Hier kommen sie !!!
Presse:
Internationale Energieversorgungsunternehmen haben sich in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr insgesamt 52 "Erlaubnisfelder" für die Gewinnung von Erdgas und Erdöl gesichert. Das geht aus einer Übersicht zur Lage und Größe dieser eng abgesteckten Gebiete für den Abbau von Kohlenwasserstoffen aus dem noch unveröffentlichten Bergbaubericht hervor. Sie ist in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion enthalten, die unserer Zeitung vorliegt.
http://www.rp-online.de/politik/nrw-erlaubt-gasfoerderung-an-52-stellen-aid-1.4626069
Weitere Infos:
1.
Was beutetet "FRACKING" ?
14:41 Minten
http://www.youtube.com/watch?v=JJj9-dZh_f4
2.
FRACKING - Ein Mitarbeiter (USA) sagt die Wahrheit
2:34
http://www.youtube.com/watch?v=_cChjD8_860
3.
Das ist Fracking !!!
23:14
http://www.youtube.com/watch?v=GHXZT1s9Ji4
4.
Brennendes Wasser durch Fracking
5:12
http://www.youtube.com/watch?v=C8-3HRoXblo
5.
FRACKING - Wie die Erdgasförderung unser Trinkwasser verseucht
15:41
http://www.youtube.com/watch?v=-tQguL7-6pk
Haben sie sich jetzt über die Fracking - Techniken genügend informiert ???
Sind sie sich bewusst, dass die meisten genehmigten Abbaustellen im
Norden von Köln entstehen werden, also Düsseldorf und Neuss ???
Wenn auch sie gegen die Vergiftung unserer Heimat sind, nehmen sie
bitte an der u.a. Petition teil, die das Fracking verbieten soll.
Es fehlen nicht mehr viele Gegner des FRACKINGS !!!
Beteiligen Sie sich an der Online-Petition:
Schicken Sie eine E-Mail an die Bundesregierung!